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  1. Einreisebestimmungen und Krankheiten Beitrag #1
    Fanny Fanny ist offline
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fanny
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    Einreisebestimmungen und Krankheiten

    Der nächste Urlaub kommt bestimmt.
    Da ist diese Seite vielleicht eine kleine Hilfe.

    http://www.petsontour.de/index.htm

    Rita

  2. Einreisebestimmungen und Krankheiten Beitrag #2
    Die Smilla Die Smilla ist offline
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    Viel wichtiger finde ich das, was nicht drin steht in den vielen Info-Broschüren. Nämlich die Konsequenzen, wenn man mit einem Hund in ein Land einreist, das diese "Art" Hund in den Einreisebestimmungen klar ausschliesst. Niederländische und französische Behörden haben das Recht, Hunde einzukassieren und einzuschläfern, die ihrer Meinung nach gewisse äussere Merkmale aufweisen und deshalb nicht in ihr Land eingeführt werden dürfen. Die Gesetzte dazu gibt es schon lange, durchgegriffen wird erst seit relativ kurzer Zeit. Pech haben "bullig" gebaute Hunde ohne FCI-Papiere.

  3. Einreisebestimmungen und Krankheiten Beitrag #3
    Fanny Fanny ist offline
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fanny
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    Dann könnte man ja diese zusätzlichen Infos hier hereinstellen!

    Wie das zum Beispiel:
    http://www.intervet.de/Binaries/61_108143.pdf

    Und diesen Artikel habe ich bei der Tiernothilfe Leipzig über Reisen nach Frankreich gefunden:

    Franzosen gnadenlos!

    Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich! Bitte veröffentlichen und weiterleiten.

    Die in Deutschland veröffentlichten Bestimmungen für die Einreise mit Hunden nach Frankreich sind zumeist unvollständig, oft auch schlicht falsch!
    Deshalb besteht akute Gefahr, dass die Einfuhr/Einreise eines Hundes nach Frankreich gegen die dortigen Bestimmungen verstößt. Infolgedessen könnte das Tier in Frankreich sofort beschlagnahmt und getötet werden! Auch bei Reisen mit Tieren in oder durch andere Länder ist dringend zu empfehlen, sich vorher den Original-Gesetzestext der Einreise- und ggf. Rassebestimmungen zu beschaffen, da auch diese Bestimmungen in den in Deutschland veröffentlichten Reiseinformationen meist unvollständig wiedergegeben sind. Ein Irrtum aufgrund falscher Einreiseinformationen kann für das Tier jedoch tödlich sein!

    Allgemeine Bestimmungen für die Einreise mit Tieren nach Frankreich:
    Hunde, Katzen und Frettchen, die älter als 3 Monate sind, benötigen einen EU-Heimtierpass. Die Einfuhr von Tieren unter 3 Monaten ist nicht erlaubt. Die Tiere müssen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Katzen zusätzlich gegen Katzenseuche, geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Impfdaten müssen vom Tierarzt im Heimtierpass vermerkt sein.
    Ihr vierpfotiger Begleiter muss außerdem durch Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar sein (auch bei Transit!). Mitnahme von höchstens 3 Tieren erlaubt, davon nur 1 Tier zw. 3-6 Monaten, ansonsten Sondergenehmigung der französischen Behörden erforderlich.

    Hunden der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), der mutmaßlichen Rassen Pitbull, Boerbull, Mastiff, Doggen und doggenähnlichen mit oder ohne Zuchtbuch sowie allen mutmaßlichen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnlichen ohne in Frankreich gültigem Zuchtbuch, ist die Einfuhr/Einreise nach Frankreich ausnahmslos verboten! In Frankreich lebende Tiere müssen kastriert/sterilisiert sein. Mit diesen Hunden dürfen weder öffentliche Gebäude, Parks oder Gärten, noch öffentliche Verkehrsmittel benützt werden. Illegal eingeführte Hunde werden sofort beschlagnahmt und können getötet werden! Darüber hinaus werden Zuwiderhandlungen mit bis zu 6 Monaten Gefängnis und einer Geldbuße bis Euro 15.000 bestraft.

    Für Hunde der Kategorie 2 (Wach- und Schutzhunde), der mutmaßlichen Rassen Rottweiler und deren Mischlinge mit oder ohne Zuchtbuch sowie mutmaßliche Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnliche mit in Frankreich gültigem Zuchtbuch, benötigen, neben dem Heimtierpass, einen gültigen Abstammungsnachweis, eben das Zuchtbuch, das die Rassezugehörigkeit zur Kategorie 2 als Wach-/Schutzhund bestätigt, gemäss der französischen Gesetzesvorlage.

    Für Hunde beider Kategorien gilt: Die Hunde unterliegen in Frankreich absolutem Maulkorb- und Leinenzwang und dürfen nur von Erwachsenen geführt werden. Eine Extrahaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Die Haltung dieser Hunde ist Jugendlichen unter 18 Jahren, Erwachsenen unter Vormundschaft, Personen mit Tierhaltungsverbot sowie Vorbestraften verboten. Die Hunde müssen bei der Gemeinde angemeldet werden.
    Fundhunde, die mutmaßlich einer der beiden Kategorien angehören, werden in den städtischen Auffangstationen (Fourrières) getötet, ohne Rücksicht auf ihr Alter!

    Daraus ergeben sich einige Probleme:

    Erstes Problem:
    Die Rassebestimmung geht von französischen Zuchtbüchern (LOF) bzw. deren Rassedefinitionen aus! Die im Heimtierpass eingetragene Rassebezeichnung wird nicht anerkannt!!! Die zusätzlich nachzuweisende Rassezuordnung muss von einem Fachtierarzt oder kynologischen Verein stammen. Doch auch in diesem Fall besteht keine 100%ige Sicherheit, dass französische Behörden diese anerkennen. Schon gar nicht, wenn das Dokument nicht in französischer Sprache abgefasst ist. Eine entsprechende Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer stammen oder amtlich beglaubigt sein!

    AmStaffs und AmStaff-Mischlinge, die nach deutschen Richtlinien unter die Kategorie 2 fallen, werden ohne die oben beschriebenen Rassenachweise in der französischen Praxis automatisch der Kategorie 1 zugeordnet, was die sofortige Beschlagnahmung und Tötung zur Folge hat!

    Zweites Problem:
    In Frankreich müssen alle "Listenhunde", auch die der Kat. 2, bei der für den festen Wohnsitz zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Ein ausländischer Tourist hat aber keinen Wohnsitz in Frankreich. Er hat lediglich eine Hotel- bzw.
    Ferienwohnungsadresse, oder er befindet sich auf der Durchreise. Der Tourist kann seinen Hund also nirgendwo anmelden! Selbst wenn an der Grenze die Einreise toleriert wird, können sich Touristen nicht darauf verlassen, dass der Hund nicht andernorts beschlagnahmt und getötet wird!

    Die Vorlage deutscher Abstammungspapiere und Genehmigungen kann hilfreich sein, nützt aber wenig, wenn die Dokumente nicht in französischer Sprache abgefasst sind, und zwar von einem vereidigten Übersetzer, bzw. amtlich beglaubigt!

    Die Entscheidung und Sanktionen der französischen Behörden erfolgen also willkürlich, bzw. nach Gutdünken, meist zum Nachteil des Hundes.

    Drittes Problem:
    In der französischen Rasseliste stehen bei jeder aufgeführten Rasse die Zusätze „mutmaßliche“ sowie „oder ähnliche“, was die Definition erheblich ausdehnt und die Auslegung vollends beliebig macht.

    Viertes Problem:
    Ein Polizist ist kein Kynologe, selbst Amtstierärzte kennen sich mit Hunderassen oft nicht aus. Zudem kann eine Rassezuordnung bei Hunden ohne Papiere nur aufgrund phänotypischer Merkmale getroffen werden.
    Erfahrungen der vergangenen Jahre haben leider bestätigt, dass in Frankreich jeder Hund, der für einen Laien wie ein „Kampfhund“ aussehen mag, im Zweifel der Kategorie 1 zugeordnet wird. Die Folgen können dramatisch sein: Beschlagnahmung und Tötung des Hundes !!!

    Der Arbeitskreis Tierschutz der SPD und die CIFAM/France raten daher dringend ab, mit Hunden nach oder durch Frankreich zu reisen. Es kann zur Katastrophe kommen! Bei Auseinandersetzungen mit den Behörden haben Touristen schon aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse schlechte Karten. Deutsch- oder Englisch sprechende Beamte sind zudem in Frankreich eher die Ausnahme.

    Diese Warnungen gelten nicht nur für Hunde oder Mischlinge der Kat. 1 und 2, sondern für alle Hunde, die eine, wenn auch geringe, Ähnlichkeit mit sogenannten Kampfhunderassen haben. Betroffen sind also nicht nur Kategoriehunde nach deutschen Bestimmungen, sondern sämtliche mittelgroßen und kurzhaarigen Hunde aller Farben, die über einen kräftigen Körperbau, Brustbereich oder Kopf verfügen sowie Hunde mit deutlich sichtbarer Muskulatur!

    Eine Einreise nach Frankreich ist für solche Hunde ein tödliches Risiko!!!

    Wir fordern auch alle anderen Hundehalter auf, aus Solidarität ebenfalls auf Reisen durch oder nach Frankreich zu verzichten. Nur der wirtschaftliche Druck durch ausbleibende Touristen kann den französischen Gesetzgeber zum Einlenken zwingen.


    Arbeitskreis Tierschutz der SPD
    in Zusammenarbeit mit dem Rechtsberater des
    französischen Tierschutzvereins GRAAL und der
    CIFAM/France, für deren Unterstützung und
    Mitarbeit wir uns bedanken.

    Rita

  4. Einreisebestimmungen und Krankheiten Beitrag #4
    Die Smilla Die Smilla ist offline
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    Rita,

    wer in den Urlaub fährt und hier mitliest, dem traue ich durchaus zu, dass er/sie selber googeln kann.

    Dann könnte man ja diese zusätzlichen Infos hier hereinstellen!
    Nicht anderes hatte ich gemacht. "Bullige" Hunde können in den Niederlanden und in Frankreich einkassiert und eingeschläfert werden.

    Alles andere findet man mit Hilfe von Suchmaschinen. Da braucht es keinen halbgewerblichen Link eines Tierarzneimittelherstellers.

  5. Einreisebestimmungen und Krankheiten Beitrag #5
    cerberus cerberus ist offline
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    Für einen Überblick genügt oft die Hundezeitung:

    http://www.hundezeitung.de/ratgeber/einreise.html#10
    Schöne wäre es, wenn ein fleissiger Mensch diese Seiten mal druchsehen und - wo erforderlich - aktualisieren würde.

    Freiwillige?


    Cerberus

  6. Einreisebestimmungen und Krankheiten Beitrag #6
    borderelkiebea borderelkiebea ist offline
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    "Illegal eingeführte Hunde werden sofort beschlagnahmt und können getötet werden! "


    Was ist illegal?
    Ich gehe jetzt mal NICHT von der Situation aus "verstecke Hund im Auto und hoffe, dass ihn keiner findet".

    Wenn mensch mit einem solchen Hund via einen unbemannten Grenzübergang einreist und daher nicht kontrolliert wird (während an einem bemannten Grenzübergang er abgewiesen werden könnte, um die Einreise zu verhindern)?

    Wenn mensch mit einem solchen Hund via einen bemannten Grenzübergang einreist aber nicht kontrolliert wird ... rest siehe oben. Pässe von EU-Bürgern werden ja nicht mehr gestempelt.


    "Selbst wenn an der Grenze die Einreise toleriert wird, können sich Touristen nicht darauf verlassen, dass der Hund nicht andernorts beschlagnahmt und getötet wird! "

    Ist dies ein Panikmache-Paragraph oder rechtlich nachvollziehbar, e.g. kann das z.B. die frz. Botschaft in D bestätigen? Es kann ja nicht sein, dass ein Abfertigen durch Behörden subjektiv erfolgt.
    Kann das wer frz.-sprechend abklären?


    Ich reise seit Jahren mit Hunden via F, B und NL nach Deutschland, bin mit einem Hund geflogen. Die Niederländer machen zwar ab und zu Stichproben, lassen sich die Hunde zeigen und die entsprechenden Papiere, in F sind wir dagegen noch nie kontrolliert worden.


    Bea

  7. Einreisebestimmungen und Krankheiten Beitrag #7
    Die Smilla Die Smilla ist offline
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    Richard,

    ein Problem ist, dass die Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen - so weit ich es bisher mitgekriegt habe - nirgends offiziell stehen (weil schlecht für den Tourismus?) und teilweise Auslegungssache sind. Da müsste man jedes Land einzeln anschreiben und die Beantworter darauf festnageln können.
    Ich kenns hier vom Zoll. Da gibt es auch ganz klare Regeln, die jeder direkt an der Grenze, telefonisch oder auf offiziellen Internetseiten recherchieren kann. Und dann kommt die Auslegung. Sprich: dem einen Zöllner reichen bei Umzugsgut "Sammelbegriffe" als Inhalt (Geschirr, Bettwäsche, ...), der nächste verlangt eine Einzelteil-Liste (6 Messer, 12 kleine Löffel, 10 grosse Löffel, drei Kopfkissenbezüge, zwei Bettlaken, eine Zahnbürste...) und der dritte fragt mehrmals nachdrücklich, ob man weniger als 500 kg dabei habe (keine Ahnung, was wiegen 4 Autoreifen, ein Wohnzimmerschrank und ein Sofa?), um dann - wenn man die Brücke endlich schnallt und bejaht - einen "bis-500-kg"-Passierschein auszustellen, bei dem jeglicher weiterer Papierkram entfällt. Dazu kommen Tageslaune, Weisungen und vorhandene/mangelnde Sympathie.

    Ich denke, ein allgemeines Vorwort und dann folgend ein Link zur jeweiligen Botschaft mit der Seite der aktuellen Bestimmungen wäre fast die gescheiteste Lösung.

  8. Einreisebestimmungen und Krankheiten Beitrag #8
    Rantanplan Rantanplan ist offline
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    Die da müssen doch sowas wissen:

    http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Startseite.html

    Gruß,

    Marco

  9. Einreisebestimmungen und Krankheiten Beitrag #9
    cerberus cerberus ist offline
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    Moin Moin

    ein Problem ist, dass die Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen - so weit ich es bisher mitgekriegt habe - nirgends offiziell stehen
    ...räusper - darum muss man sich doch nur kümmern, wenn man vorhat, eine solche Regelung wie z.B. die französische zu übertreten?

    Wer weiss, daß XY Hunde nicht toleriert werden, sollte es im Interesse der Hunde garnicht erst versuchen. Dann könnne ihm die Konsequenzen egal sein.

    Richard

  10. Einreisebestimmungen und Krankheiten Beitrag #10
    borderelkiebea borderelkiebea ist offline
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    "Wer weiss, daß XY Hunde nicht toleriert werden, sollte es im Interesse der Hunde garnicht erst versuchen. Dann könnne ihm die Konsequenzen egal sein. "

    Naja, aber wenn es wie Steffi es beschreibt individuelle Auslegungssache des abfertigenden Beamten ist, dann kann ohne weiteres ein - sorry, no pun intended - Do Khyi einreisen wenn er als DK in den Papieren und ggf. der Registrierung des VDH (die ein hundsbegleitender Reisender ggf. in Fotokopie mit sich führt) ausgewiesen ist, aber nicht ein Tib. Mastiff (weil Mastiffs ja u.U. verboten sind); eine Dogue de Bordeaux ja - eine BordeauxDOGGE nein, weil der Teufel im Detail des Namens liegt.

    Und ich denke, dass DA der Hase im Pfeffer liegt, nicht darin, dass irgendwelche Pappnasen versuchen, Hunde "illegal" (siehe mein Posting oben) einzuführen.


    Bea

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