Du könntest den Einsatz von jedweden Geräten, die Stromschläge abgeben und direkt am Körper befestigt sind verbieten......oder etwa nicht? Das kann man dann auch noch genauer ausformulieren wenn nötig.
Ist aber auch schwierig. Um ein Gesetz zu haben, auf das man sich stützen kann, muss es vorher schriftlich formuliert sein. Allein auf den gesunden Menschenverstand kann man sich nicht verlassen, weil der Menschenverstand bei jedem verschieden ist.Ein (weiteres) Beispiel für die schlampige Arbeit derer, die die Gesetzestexte formulieren - und dafür, dass in diesen Kreisen nach und nach der gesunde Menschenverstand schwindet.
Und wenn Du ausdrücklich Teletaktgeräte verbietest, dann bekommen die Dinger wahrscheinlich neue Bezeichnungen, und schon wieder Mist. Wenn man Schmerzen messen könnte, hätte das jetzige Gesetz auch mehr Wirkung. Aber so?
Und den Einsatz von Strom überhaupt kannste im Tierschutzgesetz auch nicht verbieten (Weidezaun).
Du könntest den Einsatz von jedweden Geräten, die Stromschläge abgeben und direkt am Körper befestigt sind verbieten......oder etwa nicht? Das kann man dann auch noch genauer ausformulieren wenn nötig.
Bei uns klappt es schliesslich auch:
TSchV Art. 34 Abs 2 "Der Einsatz von Geräten, die elektrisieren, akustische Signale aussenden oder mittels chemischer Stoffe wirken ist verboten, ausgenommen sind Dressurpfeiffen und der fachgerechte Einsatz von Umzäunungssystemen."
Liebe Grüsse
Ella
siehste, so einfach ist das wenn man nur will!!! Und das bezweifle ich eben hier in D......alles leeres Gewäsch. Lobby-Protection, ekelhaft.
@Savatage:
Deinen Vorschlag finde ich gar nicht mal so schlecht. Zwar würden damit auch Geräte verboten werden, die mittels Strom definitiv keine Schmerzen verursachen, aber wozu sollte man derartige Geräte auch einsetzen?
@Islay:
Das Gesetz ist aber auch auslegbar und deshalb in D sinnlos, befürchte ich. Was ist denn fachgerechter Einsatz von Umzäunungssystemen?
Und was ist mit den elktrischen Stöcken, die man gegen besondere Tiere einsetzt? Okay, ist ein wenig weit hergeholt, aber bei einem Tierschutzgesetz, muß man an alle Tiere denken und nicht nur an Hunde. (Auch wenn ein Schweizer selten auf einen Hai treffen wird. ;) )
Aber insgesamt ist es für Hunde nur positiv auszulegen, das ist wohl wahr.
Hallo Zusammen,
.....ich denke, wenn man/frau will - dann schafft das jeder einigermaßen versierte Jurist so ein Gesetz wasserdicht zu machen.
Die Schweizer haben es geschafft, die Österreicher........nur wir nicht :((
Übrigens wurde in dem Auslegungsgutachten nicht nur der Begriff "erheblicher/unerheblicher Schmerz" zerlegt, sondern sogar die Nachweisbarkeit des Phänomens Schmerz bei Tieren überhaupt angezweifelt.
*vor-den-winkel-advokaten-ausspuck*
Freundliche Grüsse
Alex P.
Fluffy, deshalb sagte ich ja: "genauer ausformulieren" von mir aus nimm Ausnahmen dazu wie medizinische Behandlungen oderr ähnliches......aber sicherlich ist das Ganze so deutlich machbar, daß es greift.
@Fluffy
Ergänzend zu unserem TSchG wurde vom Bundesamt für Veterinärwesen eine "Information über den Umgang mit Hunden" herausgegeben, die der Vollzugsbehörde die Grundlagen für den Vollzug des Gesetzes regelt. Da wird u.a. definiert was übermässige Härte ist oder welche Hilfsmittel wie eingesetzt werden dürfen oder auch nicht (Schmerzen, Reizungen, Angstauslösend) . Es heisst ganz klar zu solchen Trainingsgeräten "Eine gestufte Ausbildung der Tiere ist in diesen Fällen nicht möglich. ... weil das Tier hier unvorbereitet eine massive negative Reizwirkung erfährt und ihm nicht gleichzeitig eine positive Verhaltensalternative angeboten wird"
n.B. auch die Umzäunungssysteme sind im Detail geregelt.
Es geht, ohne Ausreden, wasserdicht! Und für alle nachzulesen im www.
Ella
Es ist richtig, daß Mondioring auf VDH-Plätzen nicht erlaubt ist, vielleicht wegen der "Ganzkörperattacken"? Wäre für mich eine schlüssige Erklärung.
Warum aber SH-Sportler (über einen Kamm) immer wieder als "Schmutzhundler" bezeichnet werden, erschließt sich mir nicht !
Meine Rottis, mit oder in VPG-Ausbildung, gehen mit mir ins Altenheim, um sich knuddeln zu lassen.....sind das "Schmutzhunde" ? Ich glaube, nicht....
Die HZ gibt mir viele Anregungen, ich lerne gerne über hundliches Verhalten dazu. Andererseits fühle ich mich beleidigt, wenn die Bezeichnung "Schmutzhundler" fällt!
Fahre morgen mit meinen "Schmutzhunden" wieder ins Altenheim, damit die "Alten"mal so richtig wieder mit Hunden knuddeln können, schönen Abend noch !
LG Vera , mit "Schmutzhunden" und Zwergspaniel Rosco
"Warum aber SH-Sportler (über einen Kamm) immer wieder als "Schmutzhundler" bezeichnet werden, erschließt sich mir nicht"
"Sport"arten, die sich als solche bezeichnen und keine sind, werden von Leuten ausgeübt, denen irgendwo etwas fehlt. Über denselben Kamm erlaube ich mir zu scheren z.B. die spanischen Kampfstier"sport"ler, oder die hiesigen Damen und Herren Fuchsjagdreiter.
Einen Hund von Privatleuten aufs BEISSEN zu traineren - denn der "Angriff des Hundes" ist ja im Grunde DIE Aktivität, die mit antrainierter Abrufbarkeit "Gehorsam unter Beweis" stellt -, nur um den Hund ABRUFEN zu können, halte ich für krank, kopfschmutzig sozusagen. Ist so'n bisscken wie "für den Frieden zu kämpfen".
Kapiert?
Bea
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