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  1. Beissvorfälle an der Leine Beitrag #1
    BärbelFTP
    Gast

    Beissvorfälle an der Leine

    Für mich war und ist klar:
    dessen Hund der unangeleint in angeleinte Zähne rennt hat Schuld. Schließlich wurde der angeleinte "gesichert" und damit in die Enge getrieben. Gehört irgendwie zu den Naturgesetzen mit denen ich aufwuchs.

    Ist das juristisch wirklich so?

    Oder verhält es sich so wie beim Einbrecher, der Recht auf Schmerzensgeld haben soll, wenn er beim EInbruch in die Zähne des ansässigen Hundes gelangt?
    Geändert von Gast1783 (01.02.2012 um 08:27 Uhr)

  2. Beissvorfälle an der Leine Beitrag #2
    Claudia Walt Claudia Walt ist offline
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    Ist das juristisch wirklich so?
    Rein "juristisch" gibt es in solchen Fällen nicht. Das, was nicht gesetzlich geregelt ist, unterliegt der Auffassung des Entscheidenden. Und da kommt es immer auf den Einzelfall an.

    Es gibt verschiedene Musterurteile, die aber keine allgemeine Gültigkeit besitzen.

  3. Beissvorfälle an der Leine Beitrag #3
    Peter Peter ist offline
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    Ach, Bärbel,

    auch wenn die Juristen noch zögern, das Urteil ist längst gesprochen.

    Wie sagte die Labbi-Dosenöffnerin als Vertreterin einer breiten Mehrheit von Tutnix-Bespassern bei ebendiesem Anlass: "Wenn Ihr Hund bissig ist, müssen Sie ihm eben einen Maulkorb umbinden. Meiner tut ja nix".

    Eben Peter

  4. Beissvorfälle an der Leine Beitrag #4
    Scruffy Scruffy ist offline
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    Dosenoeffner und Dosenoeffnerinnen duerfen ja ihre Meinungen haben. Vor Gericht sieht es eventuell ganz anders aus. Wenn ich Urteile so ueberfliege: wer als geschaedigter Halter Glueck hat, bekommt keine Teilschuld angerechnet. Auch wenns offensichtlich immer stark vom Einzelfall abhaengt, duerfte diese Ansicht doch auf loechrigem Boden stehen.

    Gruss
    Gitta

  5. Beissvorfälle an der Leine Beitrag #5
    BärbelFTP
    Gast
    Zitat Zitat von Scruffy Beitrag anzeigen
    Dosenoeffner und Dosenoeffnerinnen duerfen ja ihre Meinungen haben. Vor Gericht sieht es eventuell ganz anders aus. Wenn ich Urteile so ueberfliege: wer als geschaedigter Halter Glueck hat, bekommt keine Teilschuld angerechnet.
    Vermutlich, wenn er auch gelöchert wurde, nur wenn nicht?
    Nur der AchsoLiebenurspielenwollende?

    Beim Spiel verhält es sich ja schließlich genauso wie bei der Dominanz: es gehören zwei dazu.
    Viele Jungspunde bespielen ja bis beim anderen die Nerven blank liegen, einige stehen dabei dermassen unter Endorphin, fahren immer weiter hoch und kriegen gar nichts mehr mit, wenn der dann Frust entwickelt, weil der andere ja gar nicht spielen will: Halleluja, insbesondere wenn der Jungspunt auch noch körperlich überlegen ist.
    Aber vermutlich wird es dann rechtlich sicherer...Hilfe!

  6. Beissvorfälle an der Leine Beitrag #6
    Rüdiger Rüdiger ist offline
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    Hallo,
    die Eingangsfrage ist auch meine große Sorge.
    So weit ich weiss gilt das Verursacher-Prinzip. Unangeleinter Hund trifft angeleinten Hund, sie raufen. Unangeleinter Hund lässt sich nicht abrufen, angeleinter Hund wehrt sich, der andere Hund hat Löcher.
    Wer muss bezahlen? Der angeleinter-Hund-Besitzer, da dieser Hund den Schaden, obwohl an der Leine, verursacht hat.
    Ich frag mich nur, wie soll ich meinen 40kg-Rüden vor solchen Begegnungen schützen? Er ist immer an der Leine, im gesamten Stadtgebiet herrscht Leinenpflicht, und trotzdem werden wir recht regelmäßig angepöbelt.
    Luisa

  7. Beissvorfälle an der Leine Beitrag #7
    BärbelFTP
    Gast
    Hm, meine Sorge ists eigentlich nie gewesen. Ich verstehe so nun jedoch die Sorge anderer, wobei ich weiterhin der Meinung bin, daß der unangeleinte Liebhund der Verursacher ist, aber ich glaube das interessiert nicht wirklich

    Ich frag mich nur, wie soll ich meinen 40kg-Rüden vor solchen Begegnungen schützen?
    Auch einen 40kg-Hund kann lernen sich im "sicheren" Schatten zu bewegen.
    Im Zweifel den anderen vertreiben und dem eigenen Hund eine klare Ansage geben, wenn er meint, er müsse jetzt mitmachen.

    Mein Zwerg verpimperlt gerade, aber ich habe den Eindruck, daß sie doch nicht ganz unglücklich drüber ist, den Schutzjob abzulegen.

  8. Beissvorfälle an der Leine Beitrag #8
    Scruffy Scruffy ist offline
    Redakteur
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    Ich verstehe so nun jedoch die Sorge anderer, wobei ich weiterhin der Meinung bin, daß der unangeleinte Liebhund der Verursacher ist, aber ich glaube das interessiert nicht wirklich
    Dem kann ich jetzt nicht wirklich folgen. Ist das nicht das Gegenteil Deiner Meinung hier:

    http://www.hundezeitung.de/threads/1...-braucht/page9

    Gruss
    Gitta

  9. Beissvorfälle an der Leine Beitrag #9
    BärbelFTP
    Gast
    Ich weiß nicht genau auf welchen Textabschnitt du dich beziehst.
    Es wird wohl das Gesamte sein

    Aber ich würde NIEMALS auf die Idee kommen bei einem Hundehalter Regressansprüche zu stellen, wo mein unangeleinter Hund an einem Angeleinten Schaden davongetragen haben sollte.
    Toitoitoi, bisher ist sowas auch nie geschehen und wird es hoffentlich auch nicht. IdR wischen meine Hunde aus (ziemlich hochprozentig), bzw. gingen erst gar nicht hin (auch äußerst häufig) oder ich schritt ein (eher selten). Linda ist ein anderes Kapitel, die ist draußen ja auch am Riemen.

    In diesem Eingangsthread, ging es mir primär darum, daß wir von einem Leinenhalter bedrängt wurden und mit Ableinen gedroht wurde und das NACHDEM vollkommen klar war, daß mind. zwischen zwei von dreien absolute Inkompatibiltäten bestanden.
    Das war Hundekampfandrohung, nix anderes und die/der Verlierer waren vorher schon klar, wenn da kein Mensch einschreiten würde. Und das soll man laut Schwachkundenachweis des LHG ja auch nicht. Gerade Großhundehalter beruhen sich drauf. Gaanz toll.

  10. Beissvorfälle an der Leine Beitrag #10
    Rana Rana ist offline
    Redakteur
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    Beiträge
    2.079
    Aber ich würde NIEMALS auf die Idee kommen bei einem Hundehalter Regressansprüche zu stellen, wo mein unangeleinter Hund an einem Angeleinten Schaden davongetragen haben sollte.
    In einem solchen Fall wäre es auch sicherlich äusserst schwierig, Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Die Versicherungen schalten da fast immer erst mal auf stur und lehnen eine Regulierung ab, wenn der versicherte Hund angeleint war. Dann bleibt dem Geschädigten nichts anderes übrig, als nachzuweisen, dass sein unangeleinter Hund überhaupt keinen Anteil an dem Schaden hat. Das nachzuweisen gelingt wohl in den seltensten Fällen.

    Ute

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