Hallo Gitta,
kaufe ich hier bei uns einen Hund beim Züchter, so werde ich als Hundehalter Eigentümer mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Übernehme ich einen Hund von einer Tierschutzorga, verbleiben die Eigentumsrechte gewöhnlich bei der Orga...
Will sagen: Der - in der Tat auch in hiesigen Gesetzestexten vorkommende - Begriff (Haustier-)Halter sagt - bei uns - über Eigentumsrechte nichts aus.
Und nicht zuletzt - in aller Kürze: Ja, klar habe und möchte ich weiterhin Eigentumsrechte und somit "rechtliche Herrschaft" über meine Haustiere... Einen besseren Schutz könnte ich ihnen nämlich nicht bieten!
Gruß
Mola


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