Was steht denn in Deinem Vertrag?
Ich bin kein RA, aber fuer mich sind die Vertragspartner Halter und Versicherung.
Ich kenne es nur so, dass der Halter den TA bezahlt und dann die Rechnung bei der Versicherung zwecks Rueckerstattung einreicht. Oft genug kommt es Streitigkeiten darueber, was und wieviel eine Versicherung erstattet. Warum sollte der TA sich auf dieses zeitraubende Verfahren einlassen? Er hat den Aufwand mit der Versicherung und muesste dann eventuell nicht bezahlte Gebuehren beim Halter einfordern. Was, wenn der sich mit dem Hinweis auf die Versicherung weigert? Oder der TA muesste vor der Behandlung mit der Versicherung klaeren, was und wieviel die bezahlen wuerden. Im Notfall kaum durchfuehrbar. Das kann wohl keinem TA zugemutet werden.
Ich hab den Eindruck, dass Dir seitens der Versicherung Zusagen gemacht worden, die wohl zumindest stark beschoenigt waren, um Dich zur Unterschrift zu bringen.
Gruss
Gitta


Zitieren
Lesezeichen