Das Thema kenne ich hier aus der Gegend nur zu gut. Wir haben hier einen Viehhändler, dem fast alle Wiesen und Weiden rundum gehören und somit auch die dazwischen liegenden Wirtschaftswege. Die Regelungen für diese Wege sind in einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Hier in NRW gelten sie als Privatwege, selbst wenn sie in Gemeindeeigentum sind. Somit gibt es hier keine offiziellen Regelungen für die Benutzung dieser Wege.
Anders ist es soweit mir bekannt ist z. B. bei Euch in BW, da sind solche Wege für den Gemeingebrauch, also für alle, bestimmt, wobeil jedoch die Einschränkung besteht, dass so ein Weg eben nur für die Bewirtschaftung der an ihn grenzenden land- und forstwirschaftlichen Flächen benutzt werden darf. Befährt Jemand ohne Sondernutzungserlaubnis so einen Weg, so ist das eine Ordnungswidrigkeit, welche man anzeigen könnte. Anders als in NRW müssen in BW solche Wege auch nicht noch besonders durch Verkehrszeichen gekennzeichnet bzw. gesperrt sein, als beschränkt öffentliche Wege dürfen sie sowieso nicht einfach von Jedermann befahren werden.
Für Fussgänger und deren Vierbeiner gibt es gar keine besonderen Bestimmungen. Sicherlich ist die Aussage des Forstbeamten zutreffend, dass die Fahrgeschwindigkeit immer so angepasst sein muss, dass Niemand behindert oder gefährdet wird. Das gibt ja so auch die Straßenverkehrsordnung her.
Allerdings ist es wiederum in NRW so, dass alleine aufgrund der Tatsache, dass es sich hier um Privatwege handelt, bei einem evtl. entstandenen Schaden (durch wen auch immer) der auf solch einem Weg entstanden ist, jeder für seinen eingenen Schaden bezahlen muss, unabhängig davon, wer der Verursacher ist. Die Benutzung solcher privaten Wege geschieht auf eigenes Risiko. Mir ist schon passiert, dass ich auf einem landwirtschaftlichen Weg mit meinem Auto rechts ran gefahren und stehen geblieben bin weil mir ein anderes Auto recht schnell auf dem schmalen Weg entgegen kam. Im Vorbeifahren wurde mein Aussenspiegel mitgenommen; auf dem entstandenen Schaden blieb ich sitzen, weil eben eigenes Risiko auf solchen Wegen besteht.
Wir haben hier viele solche geteerten und nur für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge freigegebenen Wege, eigentlich mehr als echte Feldwege. Da diese "Nebenstraßen" auch gerne mal von Autofahrern nach dem Frühschoppen als Schleichwege benutzt werden habe ich mir schon vor langer Zeit angewöhnt, meine Hunde auf solchen Wegen nicht frei laufen zu lassen, obwohl sie sich sowieso nicht allzu weit von mir entfernen. Kurzzeitige Ausnahmen gibt es nur dann mal, wenn solch ein Weg weithin übersichtlich ist und ich ein herankommendes Fahrzeug schon frühzeitig bemerken kann. Das es sinnlos ist, sich mit den Lenkern von Autos oder Treckern auf solchen Wegen bezüglich der Benutzung auseinander zu setzen habe ich auch vor langer Zeit erkannt denn Rücksichtnahme ist nunmal nicht Jedermanns Ding.
Ute


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