Die Schlagzeile der früheren hundezeitung.de-Ausgabe „Im Namen des Volkshundehasses?" ist nun von der Realität überholt worden. Hessische Hundeverordner benehmen sich aggressiver wie jene, vor denen sie angeblich schützen wollen. Euthanasie-Vollzug: Ein Tierheim südlich von Frankfurt lässt eine Hundeausbilderin vorverurteilte Hunde auf eine besonders heimtückische wie vorsätzliche Art testen. Zeigt sich der Hund dabei „aggressiv", wird er getötet.
hundezeitung.de wurde von einer Tierheimleiterin informiert: den gefangenen Hunden wird ein Maulkorb angelegt, dann werden sie auf den Rücken gedreht. Wenn der Hund sich „aggressiv" zeigt, wird er eliminiert. Damit ist quasi jeder zum Tod verurteilt. Das Tierschutzgesetz bleibt in diesen Heimen vor der Tür. Mit dieser zynischen Methode kann man jeden normalen Hund ermorden. Warum wird er noch vor dem bereits beschlossenen Todesurteil (Mord wg. pauschalen, biologisch nicht begründbaren Hunderassenhasses) derart tierschutzwidrig und mit den Methoden eines ampfhundeausbilders getriezt? Damit er aggressiv wird und damit einem das „Recht" gibt, dass man ihn euthanisiert. Passt doch dazu, dass das Tierschutzgesetz nicht im Grundgesetz steht.
Hunde, die gebissen haben (weil sie ihren Halter vor solchen Angriffen verteidigten?), bekommen ein „g" für „gefährlich" als letzte Warnung vor dem Töten ins Ohr gebrannt. Was ich vor diesen Geschehnissen als „Hysterie", als ängstliche Überreaktion abtat, ist nun perfide erschreckende Wirklichkeit. In den Medien liest man nichts. Vermutlich freuen sich nun einige Tierhasser. Wann wird es als Aggressivität gewertet, wenn ein Welpe bellt?
Die nun in Hessen und demnächst wo noch einkassierten Hunde werden nach verhaltenskundlichen Erkenntnissen erst ängstlich oder verteidungsbereit gemacht, damit man einen perfiden Grund hat, sie als „gefährlich" einzustufen. Von Leuten, die dies vorsätzlich tun oder aus Unwissenheit. Dazu kommen noch die Höchststrafen für das Gesellschaftswesen Hund: Trennungsangst und Isolation. Da wird auch der brävste Hund verhaltensgestört.
Eine Hundezüchterin in Hessen hat eine Initiative „Mütter und Kinder für ihre Hunde" gegründet.
Auch in Nordrhein-Westfalen werden nun Hirtenhunde mit einer an einen Polizeistaat in totalitären Ländern erinnernden oder auch hier 60 Jahre zurückliegenden Art aus den Häusern geholt. Dass diese Hunde unter diesen hassenden Eindrücken in einem aggressiven Tierheim erst verhaltensgestört werden, leuchtet wohl jedem Laien ein. Aber dies scheint nun Absicht zu sein. Da helfen nur noch hundefreundliche Juristen und Prominente wie die wohl auch betroffene Bordeaux-Doggen-Freundin Schauspielerin Esther Schweins. Oder Bullmastiff-Besitzer Paul Breitner, obwohl der Fussballweise in Bayern sitzt. dpa meldete am 6. Juli: „Die hessischen Behörden werden ab Oktober mehrere tausend Kampfhunde einziehen und einschläfern lassen." In Hessen ist Juli schon Oktober. Siehe dazu auch die Kritik der Tierärzte in der Nachricht: „Blinder Aktionismus".
Ein sachdienlicher Hinweis: Der belgische Hundtyp namens Bouvier ist nicht annähernd verwandt mit dem zuständigen hessischen Minister des Innern und für Sport namens Bouffier. Da hat er aber Glück gehabt, der Hund. Müssen Hundehalter, die zufällig in Baden-Württemberg leben, dankbar sein, wenn sie und vor allem ihre grossen „ausländischen" Hunde mit einer im Vergleich liberal oder fast vernünftig zu nennenden Verordnung davonkommen - bis auf weiteres?
Das Schlimme: In den eigenen Reihen des organisierten Rassehundewesens grassiert der grosse „Der tut nix". Oder das modifizierte Sankt-Florians-Prinzip: Verschon meine Rasse, zeig andre an! Müssen wir Hundefreunde nun fliehen und im Ausland um Asyl nachsuchen? Haben wir 1933 oder 1984 (Big Brother is watching your Big Dog!) oder 2000?
Hundezeitung.de wird ab sofort keine der auch nur annähend relevanten Hunde abbilden, damit sie den Vollzugsbeamten nicht als Bildbeispiel dienen können. Denn sie wissen ohnehin nicht, was sie tun.
Der Indianer-Chief Seattle sprach: „Das, was ihr den Tieren antut, tut ihr auch den Menschen an." Juden, Schwule, Jazzmusiker, Intellektuelle, Feministinnen, Grosshundefreunde. Es wird kein Unterschied mehr gemacht. Es ist nur ein Anfang. Grün ist die Hoffnungslosigkeit.
Muss man den Rettungshundeleuten, den Behindertenhundeausbildern nun raten: Sperrt Eure Hunde, die ja alle über 40 cm sind, weg? Denn eine Lebensrettung durch einen Hund hat kein Mensch mehr verdient? Nein, auf dieses Niveau lassen wir uns nicht herab ziehen. Es wäre ja das gleiche wie manche gefährlichen Länderhundeverordner. Auf einen schlafenden Hund kann man leicht treten. Aber wir erinnern uns zeitig zu den nächsten Wahlen. Cave humanem gemanicus! Oder, ein wenig zum Lachen, obwohl es selbst dem grössten Zyniker vergehen muss (ich habe es nur aus einem alten Buch abgeschrieben, einem holländischen): „A cane non magno saepe tenetur aper - ein Hund braucht nicht gross zu sein, um ein Schwein fangen zu können."
Nachtrag 7.Juli 2000 / 14.30 Uhr
Verordnung Hessen - teilweise gekippt
Bezüglich der neuen Verordnung Hessen gibt es inzwischen folgende Information:
Für bereits gehaltene Hunde der sog. "Kampfhund"-Rassen (Liste) gilt nicht mehr, daß diese auch ohne Auffälligkeit eingezogen und eingeschläfert werden können.
Das "berechtigte Interesse zur Haltung" wird in Abstimmung mit dem Innenminister so ausgelegt, daß nach erfolgter Absolvierung eines "Wesenstests" der Hund weiter gehalten werden kann (mit Auflagen).
Dieser "Wesenstest" (noch nicht im Detail geregelt) wird von VDH-Sachverständigen abgenommen (Tendenz im Moment: nur VDH-Sachverständige).
© Hundezeitung.de 7/2000


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