"Die Gegner der Verordnung freuen sich zwar, dass in die Sache wieder Bewegung kommt, bedauern aber, dass nicht generell von Rasselisten abgerückt wird, etwa zu Gunsten von Sachkundeprüfungen für alle Hundehalter. Hundefachleute haben mehrfach eindringlich dargelegt, dass die Gefährlichkeit einzelner Hunde nicht an ihrer Rassezugehörigkeit festzumachen ist, sondern nur individuell überprüft werden kann. Offenbar wollen nach Thüringen, das nie Rasselisten hatte, auch Sachsen und Rheinland-Pfalz davon abrücken.
Stefan Grüll (FDP) befürchtet jedoch, dass in NRW die Rasselisten in Gesetzesform ein für alle mal zementiert werden könnten: "Bisher konnte man wenigstens formaljuristisch gegen die Verordnung argumentieren." Er setzt nun darauf, dass im neuen Gesetzesverfahren Experten-Anhörungen stattfinden, die zu einem sachgerechteren Ergebnis führen. Diese Hoffnung ist unter den betroffenen Hundehaltern begrenzt.
Dem Höhn-Ministerium wirft man vor, renommierte Fachleute zu ignorieren, etwa die Diensthunde-Beauftragten der Länderpolizeien, die sich in einer Resolution vehement gegen die generelle Brandmarkung von Hunden bestimmter Rassen als gesteigert aggressiv gewendet hatten.
"Mit dem Zeitpunkt der Ablösung der Verordnung kommt NRW einem bürokratischen Desaster zuvor: Zum 1. Januar 2002 müssen alle Besitzer von Hunden, die größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilo sind, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, um ihre Hunde weiter halten zu dürfen. Dies sind nach Schätzungen 300 000 Bürger. Abgesehen vom Zusammenbruch der überlasteten Ämter dürfte auf die Tierheime eine neue Welle eingezogener Hunde zukommen: Schon eine Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille zählt als Straftat, die Haltungsgenehmigung für den Hund wird nicht erteilt."


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