" Weiter: "Die strengen Massnahmen gelten also schon, bevor ein solches Tier auffällig geworden ist, damit es erst gar nicht zu Schadensfällen kommt." Und: „Zu einer Gefahr können so vor allem grosse Hunde werden, weil die von dem Tier ausgehende potenzielle Gefahr mit der Grösse und dem Gewicht zunimmt." Biologisch hanebüchener Unsinn. So wären 100-Kilo-Bernhardiner und Mastines Espanoles deshalb doppelt so gefährlich wie ein 50-Kilo-Rottweiler. Wer hat dieses Ministerium beraten, wenn überhaupt?
Das Gute an der Verordnung: Paragraf 2, „Begriffsbestimmungen: Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten: a) Hunde, die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben."
Es heisst: Diensthunde, selbst der nicht mehr dort gebrauchte Boxer, sind von diesen
Verordnungen ausgenommen. Es sind aber alle Rassen, die vielleicht als Diensthund in Frage
kämen, nicht betroffen. Da dürften sich die französische Polizei ärgern, weil ihre Diensthunde
Beauceron und Briard auf dem NRW-Index stehen. Von Rassen abgesehen, die nie auffällig in die Beisstatistik gelangten oder die es gar nicht gibt. Ein gefundenes Fressen für Juristen wegen
formeller Fehler und fehlenden Gleichheitsprinzips.
Vor was will die Umweltministerin wirklich schützen? Was, wenn die Tierärzte ihre Erfahrungen
von den meisten Beissern unter 40 cm berichten? Hundefreies NRW? Dann fallen auch die vielen private Rettungshundeleute unter diese Massnahme, denn Hunde unter dieser Verordnungsgrösse können kaum Menschen retten oder zu Behindertenbegleithunden ausgebildet werden.
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