Eltern eines Mädchens, das beim Spaziergang mit dem Hund in der Wohnanlage bei Glatteis gestürzt ist, verklagten die Hausverwaltung, nicht ausreichend gestreut und geräumt habe. Der Richter sah jedoch eine Aufsichtsverletzung der Eltern, wenn ein siebenjähriges Kind einen lebhaften Hund bei starker Glätte allein ausführe. Der Hund lief an einer Automatikleine. Das Mädchen stürzte nach einem heftigen Ruck und zog sich eine Gehirnerschütterung zu. (Az.: 411 C 16443/99, AG München).
Ich stehe dem Richter bei: Es ist unverantwortlich leichtsinnig, ein Kind mit einem auch nur untermittelgrossen Hund alleine spazierengehen zu lassen, und dann bei vorhersehbaren Vorkommnissen wie diesem - auch bei aggressiven Hundebegegnungen so zu tun, als hätte man dies nicht voraussehen können. Mindestens das Kind ist danach verunsichert bis traumatisiert. Der Hund wird dies als Schwäche auslegen und ist ebenfalls verunsichert. Dies ist ein weder kinder- noch hundefreundliches Verhalten der Eltern, sondern nur Faulheit und Verantwortungslosigkeit. Erschwerend kommt noch hinzu, dass just solche Automatikleinen eine korrekte Erziehung zum passablen Beifuss-Gehen vermeiden. Auch dies ist nichts als Faulheit. Da hilft auch die Ausrede nicht, der Hunde habe ja sonst keine Freilaufmöglichkeiten. Armer Hund.


Bereiche
Für jeden veröffentlichten Artikel unterstützen wir das
Artikel im Bereich Ratgeber