• Hundekot: kein Schadenersatz

    Wer auf einem Hundekothaufen ausrutscht und sich dabei verletzt, kann nicht mit Schadenersatz rechnen. Das hat das Landgericht Köln in einem Urteil vom Oktober 1999 entschieden (Az.: 20 C 68/97).

    Eine Frau rutschte auf einem Hundekothaufen aus und brach sich beim Sturz einen Arm. Ihre Klage auf Schadenersatz wiesen die Zivilrichter ab. Sie meinten, eine tägliche Reinigung und Kontrolle von Gehwegen durch die Anwohner sei unverhältnismässig und damit unzumutbar.Soweit die Nachricht. Unzumutbar bleibt dennoch: Wer als Hundehalter die Verunreinigung durch faule "Erziehung" und Ignoranz nicht beseitigt, der ist kein Tierfreund. Hunde sind von Natur aus saubere Tiere. Wenn sie es von Halter lernen können und dürfen, erledigen sie ihren Haufen immer abseits. Das beweist die Suche eines normal gesunden Hundes, wenn er frei läuft und sich einen abseits liegenden Ort sucht.

    Nur Hundehalter, die diese Sauerei ignorieren, verunglimpfen ihren eigenen Hund und andere Hundehalter, die den Kot unmittelbar entfernen, wenn es schon mal passiert. Es gibt keine Ausreden. Hundekottüten geben viele Kommunen kostenlos aus.

    By the way: In der unkorrigierten Nachricht aus dem Videotext von Sat.1 wird von "Hundehaufen" berichtet. Damit meinen die meisten Leute jedoch Hundekot, aber nicht die "Ansammlung" von Hunden, das wäre ein Haufen Hunde. Dies gleich mit Kot gleichzusetzen, ist etwas fehl am Platze.