Nicht anders kann die Meldung eines Touristik-Informationsdienstes "tdt" gewertet werden, die in unter der Überschrift "Einreiseverbot für Hunde" am 25. September 1999 gleich mehrere Fehler veröffentlichte und von den abdruckenden Redaktionen auch nicht korrigiert wurde, Nicht nur, dass die Überschrift gleich das Verbot für alle Hunde verheisst: "Frankreich lässt Touristen, die einen Pitbull, Boerbull oder Hund der Tosa-Rasse dabei haben, ab Januar 2000 nicht mehr über die Grenzen. Auch für andere als scharf geltende Hunderassen - wie Rottweiler, Staffordshire Terrier oder American Staffordshire - gelten trotz Schengener Abkommen neue Bestimmung: Ihre Besitzer müssen die Tiere stets an der Leine führen und ihnen einen Maulkorb überstreifen. Beim Grenzübertritt werden zudem ein Tollwutimpfzeugnis sowie Geburtsurkunde und Stammbaum verlangt."[/FONT]
Der Reihe nach: Schon von einem "Boerbull" hat etwas gehört? Es entstehen ja tagtäglich neue Rassen. Ist das ein Kampfhund aus dem süfafrikanischen Burenland? Ein Druckfehler scheidet hier aus. Demnach wird blind abgedruckt, was alles nach Kampfhund klingt. Auch wenn es ihn gar nicht gibt. Nur wenig mehr als nicht vorhanden ist der immer wieder in Schriften auftretende Tosa aus Japan. Ist ein Fall bekannt, wo einer der absolut raren Tosa in einen Vorfall verwickelt war, der ihn zu dieser "Ehre" berechtigte? Die Rasse gehört eher unter den Artenschutz. Den gibt es faktisch gar nicht mehr.Oder wird auch in Frankreich jene unsäglich unqualifizierte deutsche Gefahrhundeverordnungsliste übernommen, die diese Hunde erst pauschal diskriminierten, obwohl kein schlüssiger Beweis ihrer generellen Gefährlichkeit vorzuweisen ist? Dafür spricht, dass auch hier der Deutsche Schäferhund nicht aufgeführt ist, dagegen die Aufführung des Rottweilers. Aber das kann an der Qualität der Redakteure liegen, die diese Meldung veröffentlichten und aus der Quelle Text kürzten.
Was aber hat das Schengener (Zoll)-Abkommen damit zu tun, wo keine "Anwendung" auf Hunde notiert ist? Der Info-Dienst meint wohl die Freiheit der geöffneten Grenzen. Und überhaupt ist die Behauptung in der Überschrift falsch, weil die betroffenen Hunde doch einreisen dürfen, nur mit den beschriebenen Einschränkungen. Wozu der Stammbaum-Nachweis? Damit die diskriminierten Halter ihre Verbotenen nicht als Mischling einführen können. Diese Meldung - mit dem tatsächlichen Informationswert der Einreisebeschränkungen - ist wieder ein Beweis dafür, wie falsch, weil bemerkenswert uninteressiert über Hunde berichtet wird.


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