Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Berlin entschied mit Urteil vom 19. Januar 2000, dass es zulässig sei, wenn Gemeindeverwaltungen von den Besitzern so genannter Kampfhunde eine spezielle (drastisch erhöhte) Steuer verlangen.
Ein Bullterrier-Besitzer aus Sachsen-Anhalt hatte in vorhergehender Instanz erfolgreich gegen die Abgabe von 720 statt ortsüblich 90 Mark geklagt. Die Gemeinde ging in Revision.
Die dpa-Nachricht, gelesen im "Schwarzwälder Boten", über das Grundsatzurteil und Begründungen der Parteien und des Vorsitzenden Richters Hien des BVG. Auszüge: ... "Das Gericht entschied, Gemeinden hätten bei der Festlegung von Hundesteuern einen Gestaltungsspielraum. ...
Der Halter hatte argumentiert, auch Schäferhund oder Dogge könnten zubeissen und stünden nicht auf der Kampfhundeliste. In einem fünfjährigen Rechtsstreit hatte er in beiden Vorinstanzen Erfolg gehabt. Der Vorsitzende Richter sagte zur Urteilsbegründung: Kommunale Lenkungssteuern, die auch anderen Zwecken als der Einnahmeerzielung dienten, seien zulässig, sofern sie nicht enteignend wirkten. Auch sei durch die Differenzierung nach Hunderassen der im Grundgesetz verankerte Gleichheitssatz nicht verletzt. Eine Unterscheidung sei zulässig, wenn es dafür einleuchtende, sachliche Gründe gebe und keine Willkür vorliege. Zu dem Argument der Kläger, auch andere Rassen würden genau so oft zubeissen, sagte das Gericht: Schäferhunde oder Deutsche Doggen seien von der Bevölkerung stärker akzeptiert als Kampfhunde, weil sie mit ihnen eine jahrzehntelange Erfahrung habe. Dies sei ein objektiver Grund für die Unterscheidung. Auch habe der Kläger nicht darauf vertrauen dürfen, für einen früher angeschafften Kampfhund später keine höheren Steuern zahlen zu müssen. Für den Hundehalter argumentierte Rechtsanwalt Walter Potthast, die Stadt Roßlau wolle mit ihrer Satzung, in de zwölf so genannte Kampfhundearten aufgeführt sind, die Anschaffung beispielsweise von Pitbulls und Bullterriern verhindern. Die Stadt Roßlau geht in ihrer Steuersatzung bei den Kampfhunden von einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus, auch wenn dort bisher keine schweren Unfälle mit solchen "Viechern", wie Richter Hien bemerkte, registriert wurden.
Dies kann nicht unkommentiert bleiben:
Ich rolle diese bemerkenswerte Aneinanderreihung von Unlogik und Leugnung jeglicher Biologie- und Kynologie-Erkenntnisse und vor allem eine mutwillige Falschauslegung der Beissstatistik des Deutschen Städtetags von hinten auf. Ich fange gleich mit der Bemerkung des Richters an, die ich als Befangenheit betrachte. "Viecher" ist eindeutig eine herabsetzende Bemerkung. Es geht nicht um tatsächliche Vorfälle, nur um eine Vermutung. Seine Urteilsbegründung fällt entsprechend subjektiv aus. Oder wollte der Richter eine humorvolle Note einbringen? Nein, es war ein interessanter Hinweis auf eine Voreingenommenheit gegen Hunde.
Die klagende Stadt hat also noch keinen justiziablen Vorfall mit einem so genannten Kampfhund vorliegen. Aber sie geht präventiv vor. Geht sie genau so vorsorglich vor, wenn zum Beispiel eine Straftat eines bekannt kriminellen Täters befürchtet wird? Nein. Darf die Polizei nicht. Aber bei Hunden darf es die Stadt verhindern. Egal, ob der Hund ein (Menschen-)Rettungshund sein könnte (gibt es auch unter Bullterriern). Gegen den Gleichheitsgrundsatz zum ersten Mal verstossen.
Das geradezu lächerliche Argument des Richters, dass die Bevölkerung Schäferhunde oder Doggen stärker akzeptiere als Kampfhunde, weil sie mit ihnen eine jahrzehntelange Erfahrung habe, zeugt von einer bodenlosen Unterstellung: Beweise für diese offensichtlich private Vermutung? Natürlich gibt es keine. Davon abgesehen, was "die Bevölkerung", also alle, als "Kampfhund" ansieht oder erkennt. Er nimmt die Akzeptanz aus dem Umstand, dass der Deutsche Schäferhund bekannter ist und wesentlich populärer, als Grund. Akzeptanz heisst Annehmbarkeit, er verwechselt dies mit Gewöhnung oder gar Sympathie. Dass gerade der Deutsche Schäferhund (es gibt ja auch andere als den deutschen) um ein Vielfaches populärer ist, kann kein Wertmassstab für Annehmbarkeit sein. Der Richter antwortete als absoluter Laie (woher nimmt er diese Selbstüberschätzung?) auf die ebenso falsche Argumentation des Bullterrier-Besitzers, die Deutsche Dogge in diese Diskussion einzuführen. Die taucht nicht einmal in der absolut unfachlichen Gefahrhunde-Liste auf. Aber natürlich kann sie beissen. Ihre Beisskraft dürfte gar der von im Vergleich zur Körpergrösse überdimensionierten Pitbull-Gebissen überlegen sein - wenn es darum ginge. Eine sozio-kynologische Beurteilung hat sich der Richter herausgenommen, kann sie aber nicht belegen. Nächste Begründung ist die doch bemerkenswerte feine Unterscheidung, zu was eine Hundesteuer doch alles verwendet werden kann. "Kommunale Lenkungssteuer", die also nicht nur zur Einnahme dienen, sondern als was? Als Erziehungssteuer? Staatsdiener als Bevormunder, welche Haushunde man halten darf, ohne jede sachliche Begründung? Kommunalbeamte als kynologischer Entscheider, welcher Hund ins Haus darf und welcher nicht? Es kann nur eine totale Rassendiskriminierung sein, die so vom gründen Tisch aburteilt. Wann ist welche Rasse künftig dran, verboten zu werden, oder wenigstens hundesteuerlich "gelenkt"? Ist schon mal ein Kommunalbeamter gegen die Haltung von exotischen Reptilien oder Grosskatzen eingeschritten, per Hundesteuer vielleicht? Der im Grundgesetz verankerte Gleichheitssatz sei nicht verletzt, wenn der Hundehalter einer Enteignung knapp entgeht? Das dürfte auch Verfassungsrechtler stirnrunzeln lassen, mit welcher Ignoranz hier ein Verwaltungsrichter das Gleichheitsprinzip auf den Hund bringt. Eine Unterscheidung sei zulässig, wenn es dafür einleuchtende, sachliche Gründe gebe und keine Willkür vorliege. Das ist in der Gesamtheit aller drei Gründe, die keiner ernsthaften Vergleich standhalten, der juristische Zynismus.
Nichts ist hier einleuchtend, aber auch nicht das Geringste. Aber willkürlich. Sachlich war nichts dabei, nur Unterstellungen, die nicht beweisbar sind. Richter wie Gemeinde urteilen über eine "Sache", ein Lebewesen, von denen sie erwiesenermassen nicht die geringste Kenntnis haben, um sie zu be-, geschweige denn zu verurteilen. Wurden dazu Fachverständige gehört? Nein. Es ging ja nur um die Zulässigkeit der achtfach erhöhten Steuer, nicht um die Klassifizierung von Hunden und "Viechern". Zunächst. Natürlich wird nun einer weiteren, bundesweiten, wissenschaftlich nicht haltbaren Klassifizierung Tür und Tor geöffnet. Dass solch ahnungslose Gegner ("Viecher") über andere Lebewesen urteilen, erbost. Richter schwingen sich nicht selten auch zu Psychologen, Verhaltensforschern oder sonstigen Menschenkennern auf. Dazu sind sie nicht befähigt, es sei denn, aus privaten Liebhabereien interessierte sie das nichtjuristische Thema.
Die klagende Gemeinde hatte als Grund angegeben, dass diese Hunde eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellten. Ist ein entsprechender Vorfall aktenkundig, der zu dieser Annahme hätte führen können? Nein.
Wie oft wird die ärgerlich dumme Behauptung noch wiederholt, dass die Hunde gefährlich seien und nicht die Halter oder Ausbilder? Wenn überhaupt. Durch die Wiederholung einer latenten Unschuldsvermutung wird die Behauptung nicht wahrer. Wie oft muss den Urteilern noch nachgewiesen werden von Genetikern und anderen wirklichen Fachleuten, dass das Verhalten von Haushunden zu rund drei Vierteln von menschlichem Einfluss abhängen und nicht veranlagt sind? Die biologisch und kynologisch unfachliche, tendenziöse Gefahrhunde-Liste wird mit diesem Urteil juristisch abgesegnet.
Das ist das Schlimme, das Primitive (lat. primitivus: das erste seiner Art) daran: Dieses Pauschalurteil berechtigt nun alle Gemeinden, ihre ohnehin fragwürdige Hundesteuersätze willkürlich um das Mehrfache zu erhöhen. Wann wird der Grosspudel zum gefährlichen Hund ernannt? Oder der Boxer, weil seine Vorfahren auch mal Bullenbeisser wie die als gefährliche Rassen gebrandmarkten Molosser waren? Mit wieviel Ignoranz kann ein derartiges Pauschalurteil über eine Tiergattung noch angereichert werden?
Es ist der Grund und die Rechtfertigung der Klage, die hier verwaltungsrechtlich abgesegnet wurde. Etwas anderes hätte mich im Hundefeindesland Deutschland ohnehin überrascht. Warum werden einschlägig (durch rechtskräftig verurteilte Tatbestände) auffällige Hundehalter nicht endlich mit lebenslangem Tierhaltungs- und Zuchtverbot belangt - nach dem ohnehin laschen Tierschutzgesetz wäre dies möglich. Ein Urteil nur nach verwaltungsrechtlichem Verstand, aber nicht nach fachlichem. Die Gemeinden veranstalten nun eine Hetzjagd. Her mit dem Kampfhundegeld! Zu durchsichtig diese teils achtfache Erhöhung. Privatleuten würde dies als Wucher angeprangert. Nun dürfte der falsche Begriff "Kampfhund", den es fachlich nur als missbrauchten Hunde-Kampfhund gibt, beim ahnungslosesten Hundehasser angekommen sein. Alle wissen Bescheid. Einen Herdenschutzhund (also Beschützer von Nutztieren vor zwei- und vierbeinigen Wölfen) wie den Mastin Espanol als Kampfhund zu bezeichnen, ebenso einen vom Aussterben bedrohten - so selten sind sie - wie den japanischen Tosa Inu, das spricht für die absichtliche oder unwissentliche Aufstellung eines Ausbilders des Deutschen Schäferhunde-Vereins (SV), der diese Leiste verbrochen hat. Als Hundefachmann würde ich diesen Auflister als ausländerhundefeindlichen Laien bezeichnen. Nicht mal der Schwarze Russische Terrier (die Kreuzung des sowjetischen Militärs aus Riesenschnauzer, Rottweiler und anderen grossen Hunden) ist darin enthalten, obwohl der in unkundiger oder körperlich schwacher Hand wirklich ein Problem werden kann. Ich hoffe, die Kampfhundler weichen nicht auf diesen Hund aus. Warum taucht in dieser Gefahrhundeliste keine einzige deutsche Rasse auf, nicht Rottweiler, Dobermann, Deutscher Schäferhund, obwohl diese Rassen - ebenfalls pauschal - an vorderster Front der Beisstatistik des Deutschen Städtetages stehen? Das riecht streng nach ausländerhundefeindlicher Rassehunde-Marketing-Politik. Die eigenen Hunde müssen geschützt werden von in vergleichsweise verschwindend geringen derer, die da wohl das Geschäft des Verkaufs deutscher Rassehunde stören.
Ich schlage vor: Seriöse Besitzer von diskriminierten Rassen (darunter lächerlich falsche, weil die gar nicht existieren wie "Römischer Kampfhund") mögen ihre Rassebezeichnungen einfach umtaufen. Seriöse Züchter mögen niedrig-reizschwellige passende Rassen einkreuzen, damit die Hunde auf eine mindestens mittelmässige Reizschwelle herunterkommen. Nur damit können sie sich von den unseriösen Züchtern absondern. Das Einkreuzen anderer Hundetypen kann nur genetisch ungebildete Fanatiker empören; Hundefreunden sei erinnert: Durch Einkreuzungen wurden gewünschte Rassen erst geschaffen.
Kein Mensch, kein Hund braucht aggressive, eindeutig verhaltensgestörte Hunde. Die so gemacht wurden, nie so geboren wurden. Ich nehme keinen wirklichen menschlichen Triebtäter, der seinen Hund zu solchen Aggressionen missbraucht in Schutz. Im Gegenteil. Ich würde viel rigoroser gegen die wirklichen Täter vorgehen: lebenslanges Halte- und Zuchtverbot. Durch diese Überzeichnung nehmen die potentiellen Täter, also die einschlägigen Halter und Züchter und Ausbilder, einen derartigen Hochpreis jedoch als Auszeichnung an. Bezahlen können sie diese Steuer aus der Portokasse. Ist dies das Ziel der Kommunen? Gleichheitssatz?
Abgesehen von der Abschiebung nun uninteressant, weil plötzlich zu teuer gewordenen Hunde ins Tierheim entsorgt werden. Bestenfalls. Aber das interessiert keinen dieser Verwalter. Der Grund für diese Steuer ist doch nicht die potentielle Gefahr, die natürlich nicht plötzlich von alle diesen Hunden ausgehen kann. So logisch denken selbst die Verordner. Sonst müssten sie ja alle Pferde besteuern, die Menschen verletzen (meist aus Unkenntnis der Menschen, niemals absichtlich). Es ist die zusätzliche Einnahmequelle. Wer selbst solche Hunde liebt, auch wer sie tatsächlich artgerecht und menschenfreundlich ausbildet - soll es geben - der soll Strafe zahlen.
Die kriminellen Hundehalter trifft es nicht. Sie schaffen den Hund ab, nun haben sie ja endlich einen Grund für den eventuell ohnehin lästig gewordenen Lebenspartner. Oder sie vergreifen sich an anderen Hunden.
Kommentar des Pitbull-Besitzers Ulrich Schmidt, veröffentlicht im "Schwarzwälder Boten". Die Besitzer so genannter Kampfhunde lassen sich aus meiner Sicht in vier Klassen einteilen: 1. Hunde-Liebhaber dieser Rasse, zu denen ich mich zähle, die verantwortungsvoll damit umgehen und auf Aggressionszüchtung, -haltung und -ausbildung verzichten. 2. Hundebesitzer, meist Jugendliche aus sozialen Brennpunkten grösserer Städte, zu deren Image ein "gefährlicher Hund" gehört. Haltungs- und Ausbildungskenntnisse sind, wenn überhaupt, nur in Ansätzen vorhanden. 3. Halb- und Unterweltgrössen, zu deren Geschäftsgebaren wirklich gefährliche Hunde gehören, die auch entsprechend (verbotenerweise) ausgebildet sind. 4. Personen, die (illegale) Hundekämpfe veranstalten.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gilt für alle, doch wie wird die Praxis aussehen? Ich möchte einen Blick in die Zukunft werfen und folgende Prognose wagen: Zu Punkt 1: Dieser Personenkreis ist problematisch auszumachen. Zu Punkt 2: Dieser Personenkreis ist mit dem Urteil schwierig zu erreichen. In gewissen rechtsfreien Räumen ist die Erfassung und Steuereintreibung mit derartigen Schwierigkeiten verbunden, dass der Rechtsstaat wohl gnädig darüber hinwegsehen wird. Zu Punkt 3: Dieser Personenkreis ist mit finanziellen Mitteln nicht zu beeindrucken. Zu Punkt 4: Ausgebildete Kampfhunde werden nicht von Frauchen oder Herrchen Gassi geführt. Es gibt hier keine Anmeldung, Hundesteuer und somit auch keine Erhöhung.