Durchbruch bei Verordnungen?
In den Nachrichten war es zu hören, in verschiedenen Internet-Nachrichten-Magazinen zu lesen und auch im Forum der hundezeitung ging die vermeintliche Meldung des Jahres ein, was die Befindlichkeit um die Diskussion der Gefahrhunde-Verordnungen angeht. Ich habe auch gejubelt. Weil das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein biologischen Verstand hat walten lassen.
Die Nachricht: Die Gefahrhundeverordnung in Schleswig-Holstein ist in wesentlichen Teilen wegen Verstosses gegen den Gleichheitsgrundsatz nichtig, in dem zum Beispiel Bestimmungen an den Begriff Rasse verknüpfen. Dies betrifft die in der Schleswig-Holstein-Verordnung aufgeführten elf Rassen. Für das Gericht hat die Prüfung der Fachliteratur ergeben, dass die Zugehörigkeit zu einer Rasse nicht automatisch gleichbedeutend sei mit der Gefährlichkeit eines Hundes. Gegen die Verordnung hatten zwölf betroffene Hundehalter geklagt.
Der OVG-Senat hat jedoch, und dies hat schon Wirkung, eine Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Es bleibt als nur der Weg der Beschwerde. Und den hat der Staatssekretär des Kieler Innenministeriums, Ulrich Lorenz, den auch sofort angekündigt.
Und bis zu dieser Entscheidung sei die Verordnung in Kraft. Lorenz verstieg sich bei seiner Ankündigung der Beschwerde allerdings zu der Behauptung, dass das Urteil des OVG "wirklichkeitsfremd" sei. Lorenz`s Urteil über das OVG-Urteil ist es. Er führte dabei falsch an, dass mehrere Menschen durch so genannte Kampfhunde getötet worden seien. Er polemisiert damit.
Aber er hat leider Recht mit der Bemerkung, dass das OVG-Urteil im Widerspruch stehe zum Bundesverwaltungsgericht, das bei bestimmten Kampfhunderassen eine abstrakte Gefährlichkeit unterstelle.
"Unterstellt" ist nämlich korrekt, denn kein Fachmensch könnte dies beweisen. Die Begründung des Richters des BVG war schlicht hanebüchen, er ignorierte jedes Fachurteil. Und dort landet die Beschwerde gegen das OVG-Urteil nun wieder.
Das OVG Schleswig-Holstein jedoch verstand und begründete biologisch - endlich: "Ein Hund werde nie gefährlich geboren, sondern unabhängig von der Rassezugehörigkeit durch den Menschen manipuliert, befanden die Richter. Es sei wissenschaftlich nicht haltbar, alle Individuen einer Rasse auf Grund einer allgemeinen Beurteilung als gefährlich einzustufen, wie dies in der Verordnung geschehen sei. Danach hätten auch der Deutsche Schäferhund, die Deutsche Dogge, der Rottweiler und der Boxer in die Rasseliste aufgenommen werden müssen.
Der tierschutzpolitische Sprecher der Kieler FDP, Heiner Garg, forderte eine unverzügliche Überarbeitung der Gefahrhundeverordnung. "Das OVG habe die Regelung als "gezielten politischen Populismus des Innenministers entlarvt".
Garg vergisst dabei, dass auch andere Politiker so handelten, auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, an denen die FDP regierungs-beteiligt ist.
Wann werden die Verordner und - bis auf ein Gericht in Schleswig - die Verwaltungsjuristen je verstehen, dass dies eine Rassendiskriminierung von Lebewesen ist, die man keinem Bayern oder Friesen zumuten würde.
Wann werden sie, die sich bei angeklagten Menschen doch sonst jedes Gutachten von Psychiatern und Psychologen zu Gemüte führen, lernen, dass man Lebewesen nicht pauschal verdammen kann? Muss das Urteil und die - endlich auch biologische - Begründung der OVG-Richter (der Vorsitzende Peter Nissen ist Hundehalter) nun wieder mit Staatsräson torpediert werden - nach dem Motto: Wenn wir schon falsch verordnen, dann wollen wir darin wenigstens Recht behalten?
Damit wir uns in der Freude am Vermehren gewonnener Einsichten aber nicht vertun: Nicht die ganze Verordnung ist gekippt. Die Verbesserung besteht "nur" in der "Rassenfrage". Die Untersagung von Zucht und Förderung aggressiver Hunde ist damit auch nicht ausser Kraft gesetzt - erfreulich. Doch eines steht ebenso amtlich fest: Dieses Urteil der - verwaltungsrechtlich zweithöchsten - Instanz ist nicht mehr wegzudrücken. Man kann sich nun darauf berufen.
Passen sie einstweilen auf ihre Hunde auf!
Ihr Rainer Brinks
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