• Garantie auf gekaufte Hunde

    15. Dezember 2001

    Schöne Bescherung für Hunde-Käufer vom Bundesjustizministerium: Etliche Gesetze müssen zum Jahreswechsel an das EU-Recht angepasst werden. Dabei geht das Ministerium tierisch konsequent vor. Der Kernsatz, sehr populistisch ausgedrückt, aber es gefällt mir so: Für alles, was der Mensch ab dem 1. Januar 2002 als neu kauft, erhält er auch eine zweijährige Garantie.

    Klar, das wussten Sie schon. Vom Einkaufen her und aus dem Anzeigen.

    Aber wussten Sie auch, dass das auch für Tiere gilt, die ab diesem Zeitpunkt als "neu" gekauft werden? In der Schuldrechtsreform versteckt ist auch die Neufassung des Kaufrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort wird auch die Garantie (Gewährleistung) geregelt.

    Der dicke Hund darin: Tiere sind davon nicht ausgenommen. Alles ist alles.

    Wundern wir uns noch, warum Tiere derart funktionstüchtig hergestellt, funktionstüchtig ausgebildet werden - und nicht immer funktionstüchtig funktionieren? Dann wird die Garantie garantiert reklamiert. Das ist halt so gesetzlich vorgeschriebene Sitte bei Kaufverträgen, egal, was man kauft.

    Und selbst auf Gebrauchtgegenstände (also nach dem Gesetz auch Tiere, vermutlich als lebende Gegenstände deklariert) bekommen Sie demnach immerhin noch ein Jahr Garantie. Also auch auf Tierheimhunde oder aus Privathand gebrauchte Hunde.

    Dem Gesetz nach müssen diese tierischen Gegenstände halten, was in der Kleinanzeige und im Kaufvertrag steht. Bei neu gekauften Ratten nach Neujahr dürfte es knapp werden: die leben gerade mal statistisch durchschnittlich zwei Jahre. Aber es gibt auch Schnäppchen, zum Beispiel beim Kauf eines 14 Jahre alten Gebrauchthundes, der dann länger lebt als ein Jahr Garantiezeit. Stirbt er aber innerhalb der Garantiezeit oder hat nicht vertraglich akzeptierte Defekte, verklagen Sie einfach das Tierheim.

    Ist doch tierverbrauchs-freundlich, oder? Schlagen Sie zu, bevor das Bundesjustizminsterium diesen dicken Hund entdeckt und den Text novelliert.

    Ohne Garantie.

    Bis dahin: Prosit Neujahr, auf fröhliches Prozessieren!

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    Nachtrag: Eigentlich sollte dieses Editorial hier enden. Aber ein Hundetraumland sorgt mal wieder für Stoff. Die vorher wg. Garantieansprüchen gemeinte Aufforderung zur Klage kann auch sinnvoll sein, wenn nun in Nordrhein-Westfalen nach dem Kippen der landeseigenen Hundeverordnung die Beamten mehr oder weniger zäh ihre hanebüchene Vorlage kippen müssen (unter anderem auch die Führungszeugnis-Vorlage). Aber die haben noch ihre Übergangslösung, also einen neuen Verbiss gefunden, der noch weniger beweisbar ist als die Auflistung in eine pauschale Gefährlichkeit: die Beisskraft. Das hatten wir hier auch schon zum Thema (http://www.hundezeitung.de/hundekunde/beisskraft.html), und kamen wie alle Wissenschaftler zum Schluss: keiner hat je die Beisskraft einer ganzen Rassegruppe nachvollziehbar messen können, oder vielleicht nicht mal wollen. Weil es schlichter Quatsch ist. Und wer es (und, bitte: wie denn?) gemessen haben wollte, dabei kam es zu den abenteuerlichsten wie krassest unterschiedlichsten Werten. Mit der endgültigen Aussagekraft eines Kaffeesatzes.

    Ich bin aber dankbar um die Vorlage zu solch realsatirischem Beitrag. Dabei kann ich die verhöhnten Aktionisten doch so gut verstehen: Man muss ihnen auf die Festtage noch was zum beschäftigungs-therapeutischen Aufarbeiten, eben zum Knabbern geben. Entfrustungs-Leckerli in der 20/40er-Packung. Denn auch diese restlichen Faulbestände können notfalls durch den Hinweis auf bundesweite Harmonisierung entsorgt werden. Nach dem Verursacherprinzip: im NRW-Umweltministerium.

    Passen Sie garantiert gut auf Ihre Hunde auf!

    Ihr Rainer Brinks

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