Höhn
15. März 2002Inzwischen ist dieser Name zu einem Synonym für Lernverweigerung in Sachen Biologie geworden. In Nordrhein-Westfalen drohen Haltern von "gefährlichen" Hunden, die gegen den Leinen- und Maulkorbzwang oder andere Vorschriften verstossen, künftig Geldbussen bis zu 100 000 Euro. In besonders schweren Fällen sieht das geplante Landeshundegesetz sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vor.
Das Gesetz solle die Grundlage für eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz der Bevölkerung vor Kampfhunden und anderen gefährlichen Hunden schaffen. Die Ministerin ist mal wieder vorgeprellt, sie verprellt dabei gern, vorlaut hat sie das von allen Ländern geforderte Gesetz verkündet. Ihr erstes Gesetz wurde gekippt. Nun wiederholt sie alte Fehler, liess neue neue, wie gehabt unlogische dazuschreiben, einige - das sei nicht verschwiegen, sind korrigiert. Aber nur Haltungsfehler.
Es bleibt erhalten, dass sie stur ignoriert, was nicht zu verankern ist: Pauschalierung von Individuen. Höhne hat sich nun wiederholt als fachverstands- resistent und realitätsfremd (was ihr die ausführenden Fachleute vorwerfen) erwiesen.
Sie wiederholt Fehler, denn auch dieses Gesetz ist keines zum Schutz für Lebewesen (nachweislich), sondern ein wiederholt unwissenschaftlicher und pauschaler Affront gegen Tiere und ihre Eigner. Was treibt Höhn eigentlich zu solch unqualifiziertem Aktionismus? Eben nur jener. Das scheint Motiv genug. Muss sie schon wieder vorpreschen, und andere Länderministerien in Zugzwang bringen, und sei es nur, weil sie die erste sein will?
Es ist ihr schlicht egal, wenn dieses Gesetz ähnlich enden könnte wie ihr erstes? Nämlich tüchtig in die Pluderhose.
Jutta Vossieg im Kölner Stadt-Anzeiger: "Standfest ist sie, die Ministerin Höhn. Mit einer schwer verständlichen Beratungsresistenz hat sie die Einwände sämtlicher Fachleute einschließlich der Polizei gegen ihre Landeshundeverordnung beiseite gewischt. Was als Schnellschuss in aufgeheiztem Klima anfing, will sie nun fast identisch als Gesetz verabschieden lassen, weiterhin basierend auf Rasselisten, für die unterschiedliche Auflagen gelten. Hunde-Experten betonen hingegen einhellig, über die individuelle Gefährlichkeit eines Hundes entscheide nicht dessen Rassezugehörigkeit, sondern allein Aufzucht, Erziehung und Haltung. Dass die Listen willkürlich sind und nichts mit echtem Schutz der Bevölkerung zu tun haben, zeigt schon deren neue Zusammenstellung: Über Nacht sind offenbar nicht mehr 42, sondern nur noch 14 Rassen gefährlich. Tausende Hundehalter haben so völlig umsonst einen bürokratischen Spiessrutenlauf absolviert und viel Geld bezahlt, um die Auflagen der alten Verordnung zu erfüllen. Höhns Entwurf stellt Staatsräson vor Sachverstand - die Landtagsabgeordneten müssen entscheiden, ob sie das mittragen wollen."
Na, dann t(r)agt mal schön.
Passen Sie gut auf Ihre Hunde auf!
Ihr Rainer Brinks
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