• ...und die Tiere

    15. Juni 2002

    Das ist er, der neue Grundgesetz-Artikel 20 a:

    Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmässigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Massgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung.“

    Und dafür arbeiteten die Verfechter dieser Änderung nun über zehn Jahre? Nein. Nicht für den ganzen Text. Sondern nur für die elf Buchstaben „...und die Tiere“.

    Nun ist die Grundgesetz-Änderung durch die letzte Instanz, den Bundesrat. Nur der Bundespräsident muss noch unterschreiben.

    Fast alle Parlamentarier waren für die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz. Damit ist Deutschland das erste Land der EU, das Tierschutz in den höchsten Rang des Grundgesetzes aufnimmt. Urteile werden damit mit mehr Gewicht auf den Tierschutz ausfallen können, Tierversuche etwas erschwert. Tierschutz wird damit aber den anderen Verfassungsrechten gleichgestellt, etwa der Freiheit der Wissenschaft, der Kunst oder der Religion.

    Nun bekommt auch Tierschutz Verfassungsrang und ist damit diesen genannten Rechten „ebenbürtig“. Die Politikerin der Grünen, Ulrike Höfken: „In Konfliktfällen haben die Richter des Bundesverfassungs- und anderer Gerichte gesagt: Wir können das Anliegen des Tierschutzes dann nicht anwenden, wenn ein Grundrecht dagegen steht, wie das Recht der Forschung, der Kunst, der Gewerbefreiheit oder der Religion. In diesen Fällen konnten die Richter nicht für den Tierschutz entscheiden, selbst wenn ein Anliegen völlig absurd gewesen ist.“

    Das Tierschutzgesetz ändert sich nicht. Es bleibt lasch, wie es ist, die Schlupflöcher bleiben gross genug für Leute, die aus wirtschaftlichen und noch undifferenzierteren Gründen Tiere züchten, halten, be- und verarbeiten. Werden dadurch die tierrechtlich wie biologisch unsinnigen Rassepauschal- Einstufungen in potenziell gefährliche und ungefährliche Hunde aufgehoben? Werden Tierquäler nun dadurch härter bestraft wie Eigentumsdelikte oder Sachbeschädigungen? Wird Tierkunde neben der allgemeinen, aber viel zu umfassenden Biologie in den Grundschulunterricht aufgenommen? Wird der ehrenamtliche Tierschutz nun finanziell besser gestellt, wenn er schon als Bio-Sondermüll-Entsorgung der kompletten Kaufgesellschaft fungiert? Wird Hundevermehrern endlich das Handwerk gelegt, weil auch der Gewerbeschein nicht alle Mittel heiligt?

    Nichts davon wird sich gross ändern. Der Kunde ändert sich nicht. Hier ist sogar das Grundgesetz fortschrittlicher als das Bewusstsein der überwiegenden Käufer- Mehrheit.

    Vielleicht greifen einige ohnehin schon tierfreundliche Richter härter durch, aber das Strafmass ist ebenfalls „vorgeschrieben“. Die Grauzone bleibt. Und wenn es einigen Tierschändern hierzulande zu heiss wird, also zu unwirtschaftlich, dann ziehen sie ihre Batterien und Ställe und Zwinger halt ab und rücken gen Osten, so lange diese Länder noch nicht in der EU sind. Da werden sie gern genommen als Steuerzahler. Da kann man noch, bis der EU-Tierschutz auch mit der Batteriehaltung aufräumt, noch lange weiterproduzieren.

    Dann kommen diese „preisgünstigeren“ Tierprodukte, lebend oder nicht, wieder auf den bewusstlosen Supermarkttisch. Und dann wird weiter „billig“ gekauft. Ist doch egal, wo es herkommt. Interessiert doch nicht. Auf der Verpackung steht nichts.

    Tierschutz fängt zu Hause an. In den Köpfen. Zum Beispiel beim Verzichten. Und nun erst fängt Tierrechtschutz an.

    Passen Sie gut auf Ihre Hunde auf

    Ihr

    Rainer Brinks

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