• Ende der Qualzucht?

    15. August 2002

    Was ist Qualzucht? Prof. Dr. Alexander Herzog, Leiter des Fachgebiets Veterinärmedizinische Genetik und Zytogenetik am Institut für Tierzucht und Haustiergenetik der Universität Giessen: "Unter Qualzucht im Sinne des Paragraphen 11b des Tierschutzgesetzes versteht man die durch Zucht gezielt geförderte oder geduldete Ausprägung von Form-, Farb-, Leistungs- und Verhaltensmerkmalen, die zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und sich in züchtungsbedingten und physiologischen Schäden oder Verhaltensstörungen äussern."

    Der Körper ist unbehaart. Nur den Kopf ziert eine Minipferdemähne, die Rutenspitze ein Federbusch und die Beine seidige Socken. Für Dr. Christiane Gothe, Vorstandsbeauftragte vom Bundesverband Tierschutz, sind die kleinen Hunde der Rasse "Chinese Crested Dog - hairless", die auf der Internationalen Rassehunde-Ausstellung in Berlin gezeigt wurden, Teil eines "tierischen Gruselkabinetts, gezüchtet von Menschen, denen offenbar die Medaille beim Schönheitswettbewerb wichtiger als das Wohlergehen der Tiere ist. Die Nackthunde verletzen sich sehr leicht und sind anfällig für Sonnenbrand und Allergien".

    Nackthunde häufig, denn ihre Körper können sich ohne Fell kaum den Temperaturschwankungen anpassen. Vielen haarlosen Hunden fehlen Backen-, häufig auch Eck- und Schneidezähne. Der von zwei Nackthunderassen gezeugte Nachwuchs hat kaum Überlebenschancen.

    Dabei sind Züchtungen von missgebildeten Tieren nach dem Tierschutzgesetz schon seit 1986 nicht mehr erlaubt. Der Paragraph 11b verbietet es, Wirbeltiere zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den "Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten". Eigentlich ein eindeutiges Verbot. Doch die für den Vollzug des Qualzuchtparagraphen zuständigen Bundesländer sind aber dennoch untätig geblieben. Es fehlte eine Ausführungsbestimmung, die genau festlegt, wo das im Qualzuchtparagraphen genannte Leiden der Tiere beginnt. Deshalb konnten Züchter die Produkte ihrer fehlgeleiteten Liebhaberei nicht nur ständig nachzüchten, sondern auch auf Rasseschauen ausstellen.

    Ende Juli 2002 übernahm Hessen in Deutschland eine Vorreiterrolle und unterschrieb den verbesserten Erlass. "Jetzt erhalten die betroffenen Züchter, die den Veterinärämtern bekannt sind, eine Verfügung, die Zucht zu unterlassen", verspricht die Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen, Dr. Madeleine Martin. Auch bei Rassetierausstellungen sollen die Veterinärämter künftig verstärkt auf qualgezüchtete Tiere achten.

    Als Leitfaden dient ein wissenschaftliches Gutachten vom 2. Juni 1999, das die Sachverständigengruppe Tierschutz und Heimtierzucht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellte. In dem Gutachten empfehlen die Sachverständigen, die Zucht ganzer Rassen, einzelner Zuchtlinien oder von Einzeltieren innerhalb einer Rasse zu verbieten.

    Dem Bundesland Hessen wollen nun auch andere Länder folgen. Es tut sich also endlich was Konkretes gegen diese Qualzüchter. Dass es dazu einer Verschärfung bedarf, stellt auch für jahrelang duldende Rassehundeverbände ein jämmerliches Zeugnis aus.

    Aber es kündigt sich zumindest ein Ende der Qualzuchten an. Nach den unsinnigen Rasselisten und Verordnungen gegen Hunde mal ein vernünftiger Erlass.

    Passen Sie gut auf Ihre Hunde auf

    Ihr

    Rainer Brinks

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