• Eigentore

    1. März 2003

    Nachricht aus "SoKa"-Ministerin Höhns Arbeitsstätte Düsseldorf: "Die Stadtkasse zieht für die nun nicht mehr dem erhöhten Steuersatz unterliegenden Hunde nur noch den normalen Steuersatz ein. Neu ist auch, dass für alle Hunde mit erhöhtem Steuersatz eine Verhaltensprüfung möglich ist, die bei positivem Ausgang zur Zurückführung auf den normalen Steuersatz führt.

    Die Satzung gilt rückwirkend zum 1. Januar. Die Steuersätze bleiben unverändert. Durch die Reduzierung der gefährlichen Hunderassen erwartet die Stadt 2003 ein Minus bei der Hundesteuer von rund 144 000 Euro. In der Landeshauptstadt sind rund 15 400 Hunde gemeldet. Alle Halter, deren Hunde als Rasse nicht mehr oder erstmalig in der Hundesteuersatzung erwähnt werden, erhalten automatisch einen geänderten Bescheid für 2003. Ein Widerspruch gegen den bereits erteilten Bescheid ist nicht nötig."

    In diesem Zusammenhang: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärt die Regelungen der Landeshundeverordnung in NRW, die an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Hunderassen anknüpfen, ebenfalls für nichtig. Aus den gleichen Gründen rät das Verwaltungsgericht Köln in einem Fall einer Kommune die Rückerstattung der erhobenen Gebühren und erklärt die behördliche Erlaubnispflicht der nicht mehr im Landeshundegesetz erfassten Hunderassen für erloschen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wiederum hob einen Bussgeldbescheid wegen "Nichtigkeit der Maulkorb- und Leinenpflicht der Landeshundeverordnung NRW" auf und im selben Arbeitsgang die allgemeine Leinenpflicht der "Gartenordnung" der Stadt Neuss.

    Noch eine Nachricht zum Thema Nichtigkeit von Hundeverordnungen? Gut, die aus Sachsen-Anhalt holt weiter aus - man könnte meinen: Verordnungs-Anhalt in Sachsen: "Nach dem juristischen Aus für Sachsen-Anhalts Kampfhundeverordnung wollen die Regierungsparteien CDU und FDP auf eine neue Landesregelung zum Schutz vor aggressiven Vierbeinern verzichten. Ein Hundegesetz, über das in letzter Zeit diskutiert worden war, werde es nicht geben, so FDP- Landtagsabgeordneter Peter Kehl in Magdeburg. Auch ohne ein neues Gesetz sei ein Schutz vor gefährlichen Hunden möglich, etwa durch die Polizei und kommunale Regelungen.

    Die Entscheidung bedeute für betroffene Hundehalter eine wesentliche Erleichterung und nicht zuletzt eine Entkriminalisierung, meinte Kehl. Jetzt seien die Kommunen am Zug. Sie müssten über die Rechtmäßigkeit ihrer Kampfhundesteuern nachdenken.

    Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hatte im Dezember 2002 die Mitte 2000 erlassene und im Frühjahr 2002 noch einmal verschärfte Kampfhundeverordnung Sachsen-Anhalts aufgehoben. Diese hatte Haltung, Handel und Zucht von American Staffordshire Terrier, American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen verboten. Bereits vorhandene Tiere sollten unfruchtbar gemacht werden.

    Das Gericht argumentierte, es gebe keine hinreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach Hunde allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse gefährlich seien. Wichtig seien in dem Zusammenhang auch Erziehung und Ausbildung des Hundes sowie Sachkunde und Eignung seines Halters. Innenminister Klaus Jeziorsky (CDU) hatte nach dem Gerichtsurteil erklärt, Rechtssicherheit sei nötig. Behörden und Polizei könnten auch ohne spezielle Hundeverordnung handeln, um Gefahren durch gefährliche Hunde abzuwehren."

    Nach diesen Nachrichten könnte man sich beruhigt in den Sessel fallen lassen und glauben, das So-Ka-Theater vor fast drei Jahren sei auf dem Wege, als Flop in den Mülleimern der Gerichte zu enden.

    Neu ist, dass sich fast drei Jahren danach sogar biologische Argumente in den Urteilsbegründungen einnisten.

    Was den Kampf gegen diesen verordneten Hunderassismus erleichtert, sind in der Tat mehrfach vielschichtige Begründungen, von der Nichtigkeit pauschalisierender Gefährlichkeit bis zur folgerichtig unbegründeten Sondersteuer auf die Haltung solche Hunde.

    Doch munter und ohne Wahrnehmung von solchen Zersetzungserscheinungen der Landeshundeverordnungen und - gesetze bauen andere, als ob es geistige Grenzen gäbe, an einer Erweiterung von Rasselisten, siehe Rottweiler in Bayern. Wohin landen LVH bundesweit? Von einem Schreibtisch zum anderen. Sie werden viel langsamer ausgerottet als manche durch Menschen gefährdete Tierrasse. Noch eine Nachricht mit Schildbürgerstreich-Effekt zum Nachtisch - mit einem Schlag Nichtigkeit drauf?

    Gut, die hier aus Reutlingen (Baden-Württemberg): "Sein Besitzer, ein Großhandelskaufmann in Ausbildung, hat seinen Pitbull im November 2000 gekauft. Mehrere Male wurde der junge Mann im Frühjahr 2001 dazu aufgefordert, den Hund abzugeben oder sich eine Genehmigung zur Haltung des Hundes einzuholen. Der junge Kaufmann sah sich vom Gericht als zu unrecht beschuldigt. Er habe doch alles getan, was nötig sei. Bei der Polizei und beim Veterinäramt sei er vorstellig geworden. Dort habe man ihm gesagt, der Hund müsse zunächst einen Wesenstest bestehen. Erst dann könne eine Genehmigung zum Halten des Hundes ausgestellt werden. Um allerdings an einem solchen Wesenstest teilnehmen zu können, müsse das Tier zunächst mal kastriert und tätowiert werden. Also habe er den Hund kastrieren und tätowieren lassen. Nachdem beides erledigt war, so die Schilderung des gestressten Hundehalters weiter, absolvierte der Hund den Wesenstest. Diesen bestand er. Dass der Hund den Wesenstest bestanden hatte, wurde wiederum vom Veterinäramt bescheinigt.

    Den Zuständigen dort habe er dann auch gefragt, was nun noch zu tun sei, sagte der 23-Jährige. Der wiederum habe gemeint, dass mit dem Bestehen des Test nun alles erledigt sei. Ist also die Bescheinigung des bestandenen Wesenstests auch gleichzeitig die Genehmigung zum Halten des Hundes? Er jedenfalls habe seither von keiner der Behörden mehr etwas gehört, meinte der junge Mann. Somit sei er davon ausgegangen, dass er alles Notwendige getan habe. Und nun müsse er hier vor Gericht erscheinen. Er könne doch nur das machen, was die sagen. Er frage sich, was er noch alles machen solle.

    Der Richter beschwichtigte ihn und meinte, es sei wohl davon auszugehen, dass eine Genehmigung vorliege - obwohl das den Akten nicht zu entnehmen sei. Dem stimmte auch der Staatsanwalt zu. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Richter entliess den jungen Mann mit der Empfehlung, sich nochmals mit den städtischen Ämtern in Verbindung zu setzen, falls es dort Klärungsbedarf gebe.

    Ja, klar doch.

    Passen Sie gut auf Ihre Hunde auf

    Ihr

    Rainer Brinks

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