• EU-Heimtierpass

    Mit einer neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelung sollte ab 3. Juli 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union Grenzen überschreiten, ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heisst: das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein.

    Wegen der anstehenden Ferienzeit jedoch soll die Einführung des neuen EU-Heimtierpasses voraussichtlich auf den 1. Oktober verschoben werden, teilt das zuständige Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in Berlin mit.

    Weiter im Text des Ministeriums:

    Ein Link zu den Einreisebestimmungen, diese Info ist schon älter. Doch auch die Adressen über Veränderungen sind ein Hinweis wert: www.hundezeitung.de/ratgeber/einreise.html

    © Hundezeitung 03/2004