EU-Heimtierpass
von Hundezeitung
Veröffentlicht: 26.03.2004 10:53
Mit einer neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelung sollte ab 3.
Juli 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der
Europäischen Union Grenzen überschreiten, ein Pass nach
einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem
Tier eindeutig zugeordnet werden können,
das heisst: das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip
identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen
sein.
Wegen der anstehenden Ferienzeit jedoch soll die Einführung
des neuen EU-Heimtierpasses voraussichtlich auf den 1. Oktober
verschoben werden, teilt das zuständige Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in
Berlin mit.
Weiter im Text des Ministeriums:
"Der vom Tierarzt auszustellende Pass enthält
Angaben über das Tier und gibt Auskunft über
Tollwutimpfung und - je nach Einreiseland - auch über
Behandlung gegen Fuchsbandwurm und Zecken. Um eine zweifelsfreie
Identifizierung zu ermöglichen, müssen die Tiere einen
Mikrochip oder - übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 - eine
Tätowierung tragen, die im Pass eingetragen sind.
Großbritannien, Irland und Schweden können laut
Ministerium noch mindestens fünf Jahre lang ihre
schärferen Anforderungen an den Tollwut-Impfschutz und
besondere Behandlungen gegen Bandwurm- und gegebenenfalls
Zeckenbefall beibehalten. Die neuen Dokumente müssen aber
zunächst nur für Hunde, Katzen und Frettchen
mitgeführt werden, deren Besitzer nicht mehr über
geltende alte Bescheinigungen verfügen. Die bislang
verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen
dürfen weiter verwendet werden, wenn sie vor In-Kraft-Treten
der EU-Regelung ausgestellt wurden, noch gültig sind und dem
Tier eindeutig zugeordnet werden können. Neben Angaben zu dem
Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen
Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen
Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland
stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung
mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem
Grenzübertritt durchgeführt worden ist. Die Regelungen
zum EU-Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten
Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den
Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU. Die neuen
EU-Heimtierausweise werden von niedergelassenen Tierärzten
ausgestellt werden. Die nach Landesrecht zuständigen
Behörden beabsichtigen, die niedergelassenen Tierärzte in
Kürze über die Einzelheiten des Verfahrens zu
informieren. Quelle: Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft
Ein Link zu den Einreisebestimmungen, diese Info ist schon
älter. Doch auch die Adressen über Veränderungen
sind ein Hinweis wert: www.hundezeitung.de/ratgeber/einreise.html
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