• Hundesteuern

    Es ist ein ständig aktualisiertes Thema: Nun sind die Gemeinden gar auf Hundehalter angewiesen, die Steuern zahlen, weil die Gemeindekassen sich aus vielen Gründen immer mehr leeren. Da sind die städtischen Beamten froh um die sonst doch ungeliebten Hunde samt Halter. Vor allem die "Kampfhunde" werden bekämpft, die Halter zahlen dafür extra. Es gibt aber auch halbswegs vernünftige Beispiele.

    Alle Klagen gegen diese einseitige Besteuerung einer Haustierart prallten bisher bei den wohl nicht neutral rechtsprechenden, weil letztlich doch staatsträchtigen Gerichten ab.

    Kotbeseitigung als Motiv hat dabei längst ausgedient. Es geht inzwischen auch um die Reduzierung der Hundehaltung. Mal ein bisschen mehr, wie das bei der pekuniären Extrembesteuerung der selbst vom Bundesverwaltungsgericht als höchster Verwaltungs-Instanz als unzulässig beschiedenen "Kampfhundesteuer". Ohne fachliche Grundlage. Das ist ja inzwischen nichts Neues mehr. Es bleibt ein Ärgernis.

    Man könnte nun meinen, das Recht auf Hundehaltung sei ein Grundrecht. Aber das Motiv rührt die Steuereintreiber nicht. Bestandsaufnahme einer für die Mehrheit wohl vernachlässigbaren Ungerechtigkeit und Unlogik, selbst fiskalisch. Vom ethischen und biologischen Standpunkt ganz zu schweigen.

    Soweit das Bundesfinanzministerium.

    Das Hundesteuer-Einkommen zwei Jahre später betrug schon 211,6 Millionen.

    Beispiele aus den Gemeinden

    Aus www.stadt-koeln.de "Satzung - Hundesteuer Die heutige Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Stadt Köln erhoben, die vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Die letzte Änderung erfolgte mit Wirkung zum 01.01.2002. Die Hundesteuer dient zunächst, wie alle anderen Steuerarten auch, zur Finanzierung der Ausgaben, die eine Kommune zu tätigen hat. Daneben ist die Hundesteuer aber auch ein ordnungspolitisches Instrument, um die Zahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen. Dies ist auch der Grund dafür, dass die Hundesteuer umso höher wird, je mehr Hunde gehalten werden. Die Steuer beträgt jährlich seit dem 01.01.2002, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 141,00 EUR b) zwei Hunde gehalten werden 171,00 EUR je Hund c) bei drei oder mehr Hunden 201,00 EUR je Hund. Soweit Sie oder andere Personen einen Hund halten, ist der Hund anzumelden. Änderungen (z.B. Halterwechsel, Tod des Hundes) sind ebenfalls schriftlich anzuzeigen."

    Von einer Kampfhundesteuer ist in dieser Information noch nicht die Rede. Aber es gibt sie "natürlich".

    Beispiel München, hier nur auf die Steuersätze reduziert und in seiner lapidaren Formulierung der Stadtkämmerei besonders erhellend: "Die Hundesteuer beträgt einheitlich für jeden gehaltenen Hund jährlich 76,80 Euro. Kampfhunde werden mit einem Satz von 613,80 Euro besteuert."

    Kommunenleiter können auch anders

    Aus http://www.fellbach.de/text/6/de/bue...alpolitik.html "Keine Steuer für Kampfhunde" (Fellbacher Stadtanzeiger 26/2002).

    Besitzer so genannter "Kampfhunderassen" müssen auch in Zukunft in Fellbach keinen erhöhten Steuersatz für ihre Tiere zahlen. Das hat der Gemeinderat in seiner Juni-Sitzung beschlossen. Da acht der zehn polizeilich gemeldeten Kampfhunde im Stadtgebiet eine erfolgreiche Verhaltensprüfung abgelegt haben, wären von der Steuer ohnehin nur zwei Hunde betroffen. Anstatt eine Kampfhundesteuer zu erheben, beantragte die CDU-Fraktion den Gesetzgeber aufzufordern, eine Pflichtversicherung für alle Hunde einzuführen. Der Beitragssatz soll sich am Gefahrenpotential des jeweiligen Hundes orientieren. Diesem Antrag stimmte der Gemeinderat ebenfalls zu. In einem Schreiben informierte die Stadt Stuttgart über ihre Erfahrungen seit Änderung der dortigen Hundesteuersatzung. So gebe es in der Landeshauptstadt insgesamt 324 "Kampfhunde" sowie 21 vom Amt für öffentliche Ordnung festgestellte so genannte gefährliche Hunde. In Stuttgart sind auch Hunde mit erfolgreich abgelegter Verhaltensprüfung nicht von der Kampfhundesteuer befreit. Das Hundesteueraufkommen habe im Jahre 2001 2,37 Millionen Mark betragen und lag somit rund 250000 Mark über dem Vorjahresbetrag. Dieses Mehreinkommen dürfte demnach auf die Kampfhundesteuer entfallen. Für Gerhard Geiger (CDU) spricht vor allem die geringe Zahl der besteuerbaren Kampfhunde gegen die Einführung einer Kampfhundesteuer in Fellbach. Sie rechtfertige nicht den dadurch entstehenden Verwaltungsaufwand. Hingegen schlug er vor, eine Pflichtversicherung einzuführen. "Wenn es Opfer gibt, dann sind diese wenigstens abgesichert." Die SPD-Fraktion dagegen begrüße das Stuttgarter Verfahren, so Thilo Rentschler. Sein Fraktionskollege Harald Raß wies darauf hin, dass die Zahl der Kampfhundehalter in der Landeshauptstadt seit Einführung der Steuer abgenommen habe. "Die Pflichtversicherung enthält aber durchaus interessante Aspekte", erklärte er. Von einem "Sturm im Wasserglas" für Fellbach sprach Dr. Knut Matzen (FW/FD) angesichts der Diskussion um die Kampfhundesteuer. Stuttgart weise eine zehnfache Hundepopulation im Vergleich zu Fellbach auf, außerdem scheinen sich "Kampfhundehalter eher im Großstadtmilieu" anzusiedeln. "Widersinnig und ungerecht" ist es seiner Meinung nach, Hunde mit bestandener Verhaltensprüfung zu besteuern. Da es auch unter anderen Rassen Beißer und aggressive Tiere gibt, schlug er stattdessen vor, Hundebesitzern, die mit ihren Tieren eine erfolgreiche Begleithundeprüfung abgelegt haben, mit Steuervergünstigungen zu belohnen. Oberbürgermeister Christoph Palm befürchtet sogar, dass sich durch den erhöhten Steuersatz die Kampfhundehaltung zu einem Statussymbol entwickeln könne. "Die Steuer ist kein geeignetes Mittel, um die Haltung dieser Hunderassen einzudämmen." Tendenziell teuer ist die Hundesteuer in Grossstädten und Ballungsgebieten, günstiger in kleineren Städten und auf dem Land. In Kiel zahlt der Halter für einen Hund den deutschen Spitzensatz von 188 Euro pro Jahr. Es folgen Dortmund mit 144 Euro und Essen mit 141,12 Euro. Am günstigsten ist Stendal mit 42 Euro. Nicht viel teurer sind Dachau, Regensburg und Würzburg mit je 50 Euro. Wer mehrere Hunde hält, zahlt dann in vielen Gemeinden für jeden der Hunde mehr als er für einen einzeln gehaltenen Hund zahlen müsste. In vielen Gemeinden gilt nun - nach dem von einer nachlässigen Stadtverwaltung mitverschuldeten Tragödie in Hamburg aus dem Jahr 2000 - die Regelung, dass für so genannte "gefährliche Hunde" ("Listenhunde") eine grundsätzlich höhere Steuer erhoben wird. In Essen sind es zum Beispiel 846,72 Euro. Seit Juni 2003, interessanterweise nach der Ankündigung einer Gesetzesänderung von Niedersachsen, keine "Sokas" mehr als pauschal gefährlich einzustufen, nun auch in einer Stadt dieses Landes: "Eine erhöhte Steuer für diese Tiere wird es in Salzgitter fortan nicht mehr geben. Statt dessen müssen für alle 5126 registrierten Hunde in der Stadt künftig 100 Euro pro Jahr (zweiter Hund: 110,40, dritter Hund: 134,88) gezahlt werden. Bislang lag der normale Steuersatz bei 85,80 Euro. Zum Hintergrund: Bislang musste für Hunde einer vermeintlich gefährlichen Rasse wie Pitbull oder Bullterrier eine deutlich erhöhte Steuer entrichtet werden. 613,44 Euro wurden für diese Kampfhunde pro Jahr fällig, wenn sie nicht durch eine Begleithundeprüfung und ein amtstierärztliches Gutachten ihre Harmlosigkeit bewiesen. Doch das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Hundesteuersatzung im November 2002 in Passagen für nichtig erklärt, Steuerbescheide für Kampfhunde für rechtswidrig. Begründung des Gerichtssprechers: ‚Der Staat in Gestalt der Stadt Salzgitter darf den Einfluss auf solch eine Wesensprüfung nicht an Privatleute übergeben'. Die Kriterien, nach denen ein Hund geprüft und möglicherweise in die niedrigere Steuerklasse eingestuft werde, seien in der Satzung nicht festgeschrieben und könnten von den zuständigen Hundevereinen nach Belieben verändert werden. Auf das Gerichtsurteil hat die Stadtverwaltung nun reagiert. Da eine städtische Einflussnahme auf den Begleithundetest laut Stadtkämmerei einen ‚nicht zu vertretenden Verwaltungsaufwand' bedeute, soll es künftig keine erhöhte Kampfhundesteuer mehr geben. Außerdem dürften gefährliche Hunde nach dem niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden von Dezember 2002 ohnehin nur gehalten werden, wenn sie ihre Harmlosigkeit durch einen Wesenstest bewiesen hätten. Dann wiederum dürften sie nach einen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg auch nicht mit einer erhöhten Steuer belegt werden.

    Die Häufchen und wer sie bezahlt

    Hundesteuerbezahlung berechtigt niemand dazu, seinen Hund einen Kothaufen absetzen zu lassen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann inzwischen teuer werden: Köln erhebt bis zu 250 Euro. Durch die Zahlung der Hundesteuer erwirbt der Hundehalter kein Recht auf irgendeine Gegenleistung. Die Einnahmen werden nicht zweckgebunden für die Strassenreinigung eingesetzt. Sie gehen einfach in die allgemeine kommunale Haushaltskasse.

    Der Kölner Finanzwissenschaftler Prof. Clemens Fuest drückt die finanztheoretische Argumentation der Besteuerung nur für Hunde so aus: "Die Hundesteuer kann man so begründen, dass durch die Hundehaltung eine gewisse Belastung für die Allgemeinheit entsteht, das heisst, die Strassen werden möglicherweise verunreinigt, und dadurch entsteht eine gewisse Belastung für die Allgemeinheit, insofern hat die Öffentlichkeit ein Interesse, die Zahl der Hunde zu begrenzen."

    Ich möchte die Argumentation untersuchen lassen, mengenmässig, wie viel menschlicher Abfall und wieviel technischer samt Abgasen und wieviel durch andere tierliche Extremente da auch Strassen verunreinigen. Und warum zahlen jene auch für Strassenreinigung, die mit ihren Hunden nie eine Strasse benutzen? Soll es geben.

    Ganz eindeutig sind die Unmengen von Kot durch städtisch gehaltene Hunde zu aller erst eine Aufgabe der Halter. Die Ignoranz vieler Halter, ihre Hunde dort koten zu lassen, wo andere auch leben und sich aufhalten, trägt zum um sich greifenden Hundehass bei. Gemeinde haben kostenlos Kottüten parat, da hilft auch keine Ausrede.

    Warum keine Steuerfreiung für Tierheim-Hunde?

    Einige Kommunen gewähren, wenn auch nur befristet, eine Steuerfreiheit für Tierheimhunde. Das ist auch fiskalisch logisch, weil jeder, der ein "Fundtier" aufnimmt, dem Tierheim und damit auch der Kommune, die Zuschüsse ans Tierheim zahlt, Kosten reduziert.

    Selten kommt es vor, dass eine Kommune etwa einem Sozialhilfeempfänger die Steuer ermässigt. Auch mehr oder minder behinderte Menschen dürfen nur teilweise mit Vergünstigungen rechnen. Das gilt beschämenderweise auch für Blinden- und Behindertenbegleithunde. Doch es lohnt die Nachfrage bei der Gemeinde.

    Unter den über 13 000 deutschen Kommunen ist eine, die auf die Hundesteuer verzichtet: Eschborn in Hessen. Der Grund ist nicht etwa hundefreundlich. Die Einnahmen waren nur so gering, dass sie die Kosten der Erhebung nicht deckten. Andere Gemeinden beauftragen Hundefahnder mit dem Aufspüren "schwarz" gehaltener Hunde.

    Hundesteuer: D fast allein in der EU

    Die USA kennen keine Hundesteuer. Auch in der Europäischen Union nimmt Deutschland in Sachen Hundesteuer eine einzigartige Stellung ein. Während die Deutschland die klettern, haben hat in der Schweiz zum Beispiel der Kanton Graubünden die seit 1871 bestehende kantonale Hundesteuer abgeschafft und verzichtet auf die Erhebung von - in Buchstaben: vier - Franken im Jahr.

    In Österreich liegt die Besteuerung generell niedriger als in Deutschland. Innsbruck verlangt zum Beispiel 75,60 Euro, Wien nur 43,60 Euro für einen Hund. Wer mit seinem Hund die (österreichische) Begleithundeprüfung (BHA) ablegt, wird in Wien für ein Jahr von der Hundesteuer befreit.

    Länder wie Frankreich, England Dänemark, Schweden, Norwegen, Spanien, Italien oder Griechenland haben diese Steuer längst abgeschafft, obwohl etwa in Frankreich oder England drei- bis viermal so viel Hunde gehalten werden als in Deutschland - jener Nation unter 17 Industrieländern, das nach Japan die wenigsten Hunde hält.

    Wer glaubt, dass die Hundesteuer einmal abgeschafft würde, liegt komplett falsch. Im Gegenteil: Weitere Tiersteuern sind im Anmarsch. Das baden-württembergische Wendlingen erhebt bereits eine Pferdesteuer, andere deutsche Gemeinde planen dies auch.

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