Nach der ersten Aufregung können hier in Ruhe manche tückischen Passagen über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachgelesen werden.
Das Urteil und die ausführliche Urteilsbegründung des
obersten Gerichts sind am Schluss zu finden
(weil sie lang, dröge und juristendeutsch
sind**
.
Zuerst jedoch ein Kommentar von Rechtsanwältin Simone Lepetit:
Was bringt dieses Urteil nun uns, die wir weder Importeure noch Züchter, sondern nur schlichte Halter von zufällig gelisteten Hunden sind ?
Auf den ersten Blick: nichts. Erste Hoffnungen, als der Urteilstenor über den Nachrichtenticker kam ("teilweise verfassungswidrig"), haben sich als grundlos erwiesen. Da fehlt es nur an der Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers, und die Länder werden sich beeilen, das Zuchtverbot in ihrer Kompetenz nun festzuschreiben.
Worauf wohl alle gehofft hatten, nämlich eine klare Stellungnahme zu Sinn und Unsinn von Rasselisten - Fehlanzeige. Die Behauptung gesteigerter Gefährlichkeit der "vier Rassen" ist "nicht offensichtlich unrichtig", und dass andere, vergleichbare Rassen wie der Deutsche Schäferhund weniger gefährlich seien, sei nicht widerlegt worden. Zum besseren Verständnis: die erste Behauptung ist nicht auf den ersten Blick falsch, und die zweite gilt deshalb als richtig, weil der Beweis für das Gegenteil nicht angetreten wurde!
Nun mag man sich - durchaus richtig - auf den Standpunkt stellen, dass es nicht Sache unserer obersten Richter ist, sich mit Hunderassen zu befassen, sondern mit der Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz. Dennoch: an dieser Entscheidung werden sich alle Gerichte, die mit den Auswirkungen der geltenden Ländergesetze und kommunalen Steuersatzungen befasst sind, orientieren. Gerade deshalb wäre dies eine Gelegenheit gewesen, ausführlich zu klären, ob und wenn ja, warum welche Hunderassen gefährlicher sein sollten als andere. Es erscheint mir, und hier sei einem einfachen Landanwalt diese Kritik an unserem höchsten Gericht erlaubt, nicht ausreichend, eine solche Entscheidung nur darauf zu stützen, dass das eine nicht offensichtlich unrichtig und das andere nicht widerlegt ist.
Es wird also bei den Rasselisten und ihren fatalen Auswirkungen bleiben. Dennoch: die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos. Denn das Urteil enthält einen Auftrag für den Bundesgesetzgeber (und damit letztlich auch für die Landsgesetzgeber): ganz deutlich wird gesagt, dass im Hinblick auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die statistischen Auswertungen doch noch ganz erhebliche Unsicherheit besteht und deshalb für die Zukunft genaue Beobachtungen und Auswertungen erforderlich sind und gegebenenfalls eine Anpassung der Gesetzgebung erfolgen muß.
Bis dahin aber rechtfertigt der Schutz von Leben und Gesundheit die Rasselisten. Nichts anderes hatte übrigens auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. Januar 2000 ausgeführt, in dem die erste Rassenliste enthalten war. Auch hier war von einem "experimentellen Spielraum" die Rede, der den Kommunen eingeräumt werden müsse, um zu beobachten und zu klären, ob durch die Auflistung einzelner Rassen eine Eindämmung von Gefahren realisiert werden könne.
Der Sachverhalt, der mit diesem Urteil gewertet wurde, stammt aus dem Jahre 1994. Damals war die Stadt Rosslau in Sachsen erstmals auf die Idee gekommen, Rasselisten zur Grundlage für eine Höherbesteuerung von "Kampfhunden" zu machen. Wahrscheinlich wäre dies Urteil ohne größere Folgen geblieben, wäre es nicht zu dem entsetzlichen Vorfall in Hamburg gekommen, der dann die Länderminister und kommunalen Satzungsgeber veranlasste, diese Liste (zum Teil in vervielfachtem Umfang, wie in NRW) zur Grundlage für die Hundeverordnungen und Steuersatzungen zu machen.
Die erste Liste ist also nun zehn Jahre alt. Leider haben sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Bundesverfassungsgericht nicht gesagt, welche Zeitvorgaben, wenigstens annähernd, für diese Beobachtungen und Auswertungen zu gelten haben. Angesichts der kurzen Lebensdauer von Hunden ein Auftrag, dessen Erfüllung uns wohl nicht mehr zugute kommen wird.
Halten wir also fest: Gesetz- und Satzungsgeber sind verpflichtet zu beobachten und auszuwerten, ob durch die Listen wirklich etwas bewirkt wird. So lange muß der verantwortungsbewußte Halter eines zufällig gelisteten Hundes sich gefallen lassen, schlechter dazustehen als der Halter eines nicht gelisteten, aber möglicherweise wirklich gefährlichen Hundes.
Ob Gesetz- und Satzungsgeber dem ihnen erteilten Auftrag nachkommen werden? Zweifel sind erlaubt. Als Halterin einer Bordeaux-Dogge war ich bis 2000 unbelastet, danach Besitzerin eines gefährlichen Hundes bis Ende 2002, jetzt habe ich einen Hund, der höher ist als 40 cm und schwerer als 20 Kilogramm (der Hund blieb immer der gleiche!); durch verschiedene Bundesländer mit ihm zu reisen würde bedingen, dass ich die jeweiligen Ländergesetze genau kenne, da er überall verschieden eingestuft wird, wobei es natürlich sehr sinnvoll wäre, wenn man die Ländergrenzen mit Schlagbäumen kennzeichnen würde, damit ich genau weiß, welcher Gesetzgebung ich jeweils unterliege.
Sollte ich von einem Schäferhund gebissen werden, macht das nichts. Da bin ich zu größerer Akzeptanz verpflichtet.
Begegnungen mit Alano, Cane Corso, Presa Canario oder Presa Mallorquin vermeide ich besser. Die kennt der Gesetzgeber nicht oder nur teilweise.
Und wenn mich ein Mandant fragt, wie er denn nun der ihm vom Gesetzgeber auferlegten Pflicht zur Beweisführung, dass sein Boxer-Labradormischling kein Pitbull ist, nachkommen, also einen wissenschaftlich unmöglichen Beweis führen soll, so kann ich ihm nicht helfen.
Welch ein blühender Unsinn. Damit kein falscher Eindruck entsteht: ich propagiere keinesfalls freien Lauf für freie Hunde. Ich bedaure, dass ich tagtäglich beobachten kann, dass viele Hundebesitzer aus den letzten vier Jahren nichts gelernt haben. Da rennen Hunde unkontrolliert hinter Joggern oder Wild her, da wird immer noch dieses blöde "der tut nix!" gerufen, da kommt es nach wie vor zu Beißereien oder Schlimmerem, weil Haltern die Kontrolle über ihren Hund fehlt oder schlichte Rücksichtslosigkeit waltet.
Diesem Verhalten - und nicht etwa dem Vorfall in Hamburg - haben wir es letztlich zu verdanken, dass der nichthundehaltende Teil der Bevölkerung nach immer schärferen Gesetzen verlangt.
Ein Hund ist nicht gefährlich, weil er einer Rasse angehört. Gefährlich ist er, wenn er ohne Sachkenntnis und Verantwortungsbewusstsein als Spielzeug oder Renommierobjekt, als Waffe oder Sportgerät gehalten wird.
Daran ändern jedoch Sanktionen über Rasselisten nichts. Chippflicht, Versicherungspflicht, Meldepflicht sind Instrumente, die ohnehin selbstverständlich sein sollten. Ob die Sachkundeprüfung geeignet ist, eine kundige und verantwortungsbewusste Hundehaltung zu garantieren - na ja. Und das Bundesverfassungsgericht liegt sicher ganz richtig mit der Annahme, dass ein Wesenstest nur eine Momentaufnahme sein kann.
Ein guter Ansatz scheint mir ein Hundeführerschein zu sein, der regelmäßig überprüft wird . Daß dazu natürlich auch eine Zertifizierung und Überwachung des Ausbildungswesens gehört, sollte selbstverständlich sein.


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